Weiden in der Oberpfalz
13.11.2023 - 14:22 Uhr
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Fünfter Tag im WSW-Prozess: Angeklagten plagen Steuerschulden

Tag fünf im WSW-Prozess beginnt am Montag erneut eher schleppend. Der dritte Angeklagte möchte die Öffentlichkeit für Teile seiner Aussage ausschließen. Darüber wird länger beraten, am Schluss muss er dann doch öffentlich aussagen.

Am Montag sagte der 30-jährige Angeklagte (links) aus. Bild: Gabi Schönberger
Am Montag sagte der 30-jährige Angeklagte (links) aus.

Der Prozess um möglichen Betrug bei der Weidener Immobiliengenossenschaft Wohnsachwerte ist auch am Montag eher schleppend vorangegangen. Während des fünften Verhandlungstag stand die Einlassung des 30-jährigen Angeklagten auf dem Programm. Der Mann stellte relativ früh in seiner Erklärung den Antrag, die Öffentlichkeit während bestimmter Teile seiner Aussage auszuschließen. Er begründete dies damit, dass er dabei Interna zu einer anderen Wohnbaugenossenschaft benennen wolle, bei der er sowie seine mitangeklagte Mutter und der ebenfalls mitangeklagte Stiefvater bis zur Gründung der WSW beschäftigt waren. Nach zweistündiger nichtöffentlicher Beratung lehnte das Gericht den Antrag ab. Der Angeklagte gab dann an, er wolle über diesen früheren Arbeitgeber nicht aussagen, weil er rechtliche Schritte des früheren Arbeitgebers fürchte. Daran konnte auch der Hinweis des Vorsitzenden Richters Peter Werner nichts ändern, aus seiner Aussage könnten keine zivilrechtliche Konsequenzen für ihn entstehen.

Der 30-Jährige merkte zu Beginn seiner Einlassung an, dass er den Ermittlern mehrfach seine Unterstützung angeboten habe, dieses Angebot aber praktisch nie in Anspruch genommen wurde. Er sei überzeugt, dass viele Inhalte der Anklage hätten aufgelöst werden können, wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, sich zu erklären.

Nach der längeren Pause ging der Mann nochmals auf den fragwürdigen Kinderhilfsverein "Karolina e.V" ein. Seine Mutter habe diesen nach bestem Wissen geführt. Die Zeit der Gründung der WSW schildert er als persönlich schwierig. Ihn selbst plagten damals Steuerschulden aus einer selbstständigen Tätigkeit. Zuvor habe er 10 000 bis 15 000 Euro pro Monat verdient, in der WSW zunächst "nur" 6000. Das sei ein Problem für ihn gewesen, auch wenn er später doch deutlich mehr verdient habe.

Das Angebot der WSW sei für die Anleger beziehungsweise die Mitglieder sehr wohl attraktiv gewesen und habe "finanziellen Nutzen" geboten. Das versuchte er mit verschiedenen Beispielrechnungen zu belegen. An dieser Stelle fragten die Richter allerdings mehrfach nach: Unklar waren vor allem die verschiedenen Kosten wie Kontoführungsgebühr oder eine Ratenzahlungsabgabe, die vom vermeintlichen Sparbetrag weggingen. Der Angeklagte blieb aber dabei, das Angebot der WSW sei sehr wohl attraktiv gewesen.

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Weiden in der Oberpfalz09.11.2023
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