Das Landgericht Weiden befasst sich ab Freitag, 2. Oktober, mit dem Tod eines drei Monate alten Babys. Das Mädchen namens Ilina war im Februar 2020 in einer Wohnung in Tirschenreuth an Unterversorgung verstorben. Die Mutter (26) litt zur Tatzeit an einer akuten psychotischen Störung.
Die Spanierin, geboren in Zentralafrika, war ein Jahr zuvor in den Landkreis Tirschenreuth gekommen. Sie wollte als Pflegehelferin arbeiten. Aus dem beruflichen Start in einem Seniorenheim in Tirschenreuth wurde nichts. Schon bald nach der Ankunft im Februar 2019 kündigte sich die Schwangerschaft an. Im November 2019 brachte die 26-Jährige ein gesundes Mädchen - Ilina - zur Welt.
Mutter und Kind wurden dort auch von einer Hebamme betreut, bestätigt Oberstaatsanwalt Bernhard Voit. Diese war etwa zwei Wochen vor dem Tod des Kindes zuletzt zu Besuch. Bei diesem Termin soll noch alles in Ordnung gewesen sein, so Voit.
Die Beschuldigte ist in Guinea (Zentralafrika) geboren, aber in Spanien aufgewachsen. Sie hat die spanische Staatsangehörigkeit. Anders ihr Partner: Der gebürtige Nigerianer hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt in Spanien. Mitte Februar musste der Kindsvater nach Spanien abreisen, um sich um eine Verlängerung des Titels zu bemühen.
Seine Abwesenheit leitete die Katastrophe ein: Ab Mitte Februar habe es die Mutter laut Staatsanwaltschaft unterlassen, den Säugling mit ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen oder Hilfe zu holen. Ilina starb etwa zehn Tage später, am Morgen des 26. Februar 2020. Das Baby war verhungert und verdurstet. Besonders bitter: Im 500-Meter-Umkreis des Mehrfamilienhauses im Zentrum von Tirschenreuth gibt ein halbes Dutzend Arztpraxen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegt "Totschlag durch Unterlassen" vor. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung habe die Frau aber schuldunfähig gehandelt. Es gibt daher keinen Strafprozess mit Urteil, sondern ein Sicherungsverfahren, an dessen Ende ihre Unterbringung in der Psychiatrie stehen könnte. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl hat drei Tage - 2., 12. und 16. Oktober - angesetzt. Beginn 9 Uhr.















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