München
27.09.2022 - 15:55 Uhr

XXL verhindern: Volksbegehren für eine Verkleinerung des bayerischen Landtags

Nach der Landtagswahl 2023 könnte Bayerns Parlament so viele Abgeordnete haben wie nie zuvor. Damit dies bei späteren Wahlen nicht mehr droht, hat die FDP ein Volksbegehren zur Begrenzung der Mandatszahl angestoßen.

Sitzung des bayerischen Landtags in München. Archivbild: Matthias Balk/dpa
Sitzung des bayerischen Landtags in München.

Ein von der FDP angeführtes Bündnis hat am Dienstag ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags ab 2028 gestartet. Ziel ist es, das nach der Landtagswahl im kommenden Jahr durch noch mehr Ausgleichs- und Überhangmandate theoretisch mögliche Anwachsen des Parlaments auf mehr als 220 Abgeordnete bei späteren Wahlen zu verhindern. Gegenwärtig sitzen 205 Volksvertreter im Landtag, die bayerische Verfassung gibt als Sollgröße 180 vor. Unterstützt wird die Initiative vom Bund der Steuerzahler (BdSt) und dem Bund der Selbstständigen. Für die Zulassung des Volksbegehrens brauchen die Partner zunächst 25 000 Unterschriften, für den dann eventuell folgenden Volksentscheid rund eine Million.

Maximal 160 Abgeordnete

Konkret sieht die Vorlage zum Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern - für ein schlankes und effizientes Parlament" die Verringerung der Abgeordnetenzahl von grundsätzlich 180 auf 160 vor. Erreicht werden soll dies durch die Zusammenlegung von Stimmkreisen. Vorschläge dazu macht der Entwurf nicht, die konkrete Ausgestaltung soll später durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes erfolgen. Zielgröße wären 80 statt bisher 91 Stimmkreise. Um eine landesweit gleichmäßige Abdeckung mit Mandatsträgern zu sichern, sieht die Vorlage vor, dass ein Stimmkreis künftig höchstens drei Landkreise oder kreisfreie Städte umfassen darf. Am Prinzip der Deckungsgleichheit von Stimm- und Landkreisen soll dabei festgehalten werden. Auch Ausleichs- und Überhangmandate soll es weiter geben, allerdings in geringerer Zahl.

Die Reform könnte allerdings in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass kleinen Parteien zustehende Listenmandate in Bezirken mit vergleichsweise geringer Bevölkerungszahl nach Oberbayern abwandern, selbst wenn diese im Bezirk die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Die abgebenden Bezirke wären dann im Landtag unterrepräsentiert, was verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Am ehesten könnten Oberfranken, die Oberpfalz und Niederbayern betroffen sein. Der Beauftrage des Volksbegehrens, der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann, erklärte dazu, man sei sich dieses Problems bewusst, nehme es aber wegen des übergeordneten Ziels der Landtagsverkleinerung in Kauf.

Millionen an Mehrkosten

"Die Stärke eines Parlaments hängt nicht von der Zahl seiner Sitze ab, sondern von der Kompetenz und dem Selbstbewusstsein seiner Parlamentarier", erklärte FDP-Landeschef Martin Hagen. Ein größeres Parlament sei nicht unbedingt besser, aber in jedem Fall teurer. Er bezifferte die jährlichen Mehrkosten bei 220 statt 180 Abgeordneten auf zwölf Millionen Euro. Dazu kämen noch die Aufwendungen für die Altersversorgung. Hagen verwies auf aktuelle Umfragen, wonach gut zwei Drittel der Bayern einen "XXL-Landtag" verhindern wollten.

Muthmann bedauerte den "völligen Reformunwillen" der anderen "etablierten Parteien" im Landtag. Diese hätten sich bislang allen Initiativen der Liberalen zur Deckelung der Landtagsgröße verweigert. Deshalb müssten die Bürger die Sache nun selbst in die Hand nehmen. Die bayerische BdSt-Vizepräsidentin Maria Ritch hob die große Unterstützung ihrer Mitglieder zu dem Volksbegehren hervor. "Ein aufgeblähtes Parlament ist schwerfällig, bürokratisch und langsam", sagte sie zur Begründung. Vor einem immer größer werdenden Staatsapparat warnte Stefan Julinek vom Bund der Selbstständigen. Ein schlanker Staat mit einem effizienten Parlament sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

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München27.09.2022
 
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