Altendorf
26.03.2020 - 14:26 Uhr

Stimmzettel-Panne: Noch läuft die Frist für Wahlanfechtung

Noch ist Zeit für eine Anfechtung. Erst dann ist die Rechtsaufsicht an der Reihe, um zu prüfen, ob die Wahl des Gemeinderats in Altendorf und Guteneck gültig ist. Dort hatte sich im Kleingedruckten ein Fehler eingeschlichen.

Bei der Briefwahl fiel der Fehler auf: Statt 8 waren in Altendorf und Guteneck 16 Stimmen zu vergeben. Die Rechtsaufsicht entscheidet über die Gültigkeit dieser Gemeinderatswahl erst dann, wenn die 14-tägige Anfechtungsfrist abgelaufen ist. Bild: tib
Bei der Briefwahl fiel der Fehler auf: Statt 8 waren in Altendorf und Guteneck 16 Stimmen zu vergeben. Die Rechtsaufsicht entscheidet über die Gültigkeit dieser Gemeinderatswahl erst dann, wenn die 14-tägige Anfechtungsfrist abgelaufen ist.

Noch ist Zeit für eine Anfechtung. Erst dann ist die Rechtsaufsicht an der Reihe, um zu prüfen, ob die Wahl des Gemeinderats in Altendorf und Guteneck gültig ist. Dort hatte sich im Kleingedruckten ein Fehler eingeschlichen.

Genau 16 Stimmen hatten die Wahlberechtigten in Altendorf und Guteneck bei den Gemeinderatswahlen am 15. März zu vergeben, doch auf dem Stimmzettel stand eine 8. Ein Fehler, der nicht gleich auffiel, weil in beiden Kommunen ja auch acht Gemeinderäte gewählt werden sollten. Aber für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 3000 gilt, dass pro Liste doppelt so viele Bewerber dort auftauchen dürfen und deshalb auch so viele Stimmen vergeben werden können. Zu dem Zeitpunkt, als der Fehler ganz oben auf dem Stimmzettel publik wurde, waren allerdings viele Briefwahlunterlagen bereits verschickt.

In diesem Dilemma traf der Wahlausschuss die Entscheidung, dass vorerst alle Stimmzettel als gültig zu betrachten sind. Jeder Wähler in Altendorf und Guteneck sollte 16 Stimmen haben, ganz egal, was auf dem Zettel stand. "Das Gesetz sticht das geschriebene Wort", so die Grundannahme. Auch Stimmzettel mit acht gesetzten Kreuzen sollten gültig sein. Die Wahl zu stoppen, kam laut Landratsamt nicht infrage, da eine Einflussnahme sich zu diesem Zeitpunkt verbot.

Jetzt, nach der Wahl, steht die Entscheidung über die Gültigkeit an. Doch auch dafür gibt es eine Frist. "Wir befinden uns momentan noch in der Wahlanfechtungsfrist", informiert Hans Prechtl, Pressesprecher am Schwandorfer Landratsamt, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Diese Frist dauert insgesamt zwei Wochen. Erst dann werde die Rechtsaufsicht aktiv.

"Momentan ist unsere komplette Arbeitskraft noch mit der Überprüfung der Wahlniederschriften gebunden", verdeutlicht Prechtl, auch der Kreiswahlausschuss müsse erst noch tagen.

Immerhin gebe es generell auch noch eine Reihe von kleineren Fehlern zu klären, denn so mancher Stimmzettel wirft Fragen auf. "Da geht es beispielsweise um einen Stimmzettel, der mit Bleistift ausgefüllt und deshalb als ungültig erklärt wurde", berichtet der Pressesprecher am Landratsamt, "der ist natürlich gültig".

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Altendorf06.03.2020
 
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