Der junge Mann aus dem Osten der Europäischen Union kam mit seinem älteren Bruder nach Deutschland, um Arbeit zu suchen. Beide fanden einen Job, hatten auch ein Quartier. Das brachte später die Polizei heraus. Denn als man den 19-Jährigen in einem Amberger Supermarkt beim Diebstahl ertappte, fiel ihm sein deutscher Wohnsitz zunächst nicht ein.
Dass er lange Finger gemacht hatte und ohne zu zahlen an den Kassen vorbei wollte, musste auffallen. Der 19-Jährige war dick ausgepolstert und ähnelte vom Umfang her fast schon dem Weihnachtsmann. Etliche Warenartikel im Wert von nahezu 100 Euro kamen zum Vorschein, als man den Dieb stellte.
Dass er auch ein Messer dabei hatte, verschlimmerte seine Lage. Denn vom Gesetz her war das ein Diebstahl mit Waffen. "Zum Bierflaschenöffen", ließ der 19-Jährige nun vor der Jugendrichterin Kathrin Rieger übersetzen. Doch die war daran gebunden, was oberste deutsche Bundesrichter einmal zu diesem Thema geäußert hatten. Nämlich: Wer ein Messer mitführt, könnte sich damit in einer für ihn brenzligen Lage wehren. Das gilt sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht.
Drei Wochen vor dem jetzt angesetzten Verhandlungstermin hatte die Richterin vergeblich auf den 19-Jährigen gewartet. Als Analphabet wusste er womöglich mit der ihm zugegangenen Prozessladung nichts anzufangen. Doch wie meist in solchen Fällen erging ein Sitzungshaftbefehl. Also nahm die Polizei den jungen Mann fest und brachte ihn bis zum neuerlich angesetzten Termin in die Justizvollzugsanstalt.
Nach 21 Tagen im Gefängnis wollte der Ladendieb "nur noch raus und wieder arbeiten". Das Urteil orientierte sich an diesem begreiflichen Wunsch. Die Richterin verhängte drei Wochen Jugenddauerarrest und fügte ihrer Entscheidung hinzu, dass diese Strafe wegen der bereits verbüßten Haft nicht vollstreckt werde. Außerdem muss der junge Mann 250 Euro bezahlen. Auch dieser Betrag ist bereits abgegolten. Denn unmittelbar nach dem Vorfall im Supermarkt hatte die Staatsanwaltschaft eine Summe in gleicher Höhe als Sicherheitsleistung verlangt. Sie wurde damals vom Bruder des 19-Jährigen auf den Tisch gelegt.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.