Amberg
02.06.2019 - 12:25 Uhr

23-jähriger Schläger muss in Haft

Wer nachts durch Ambergs Straßen zieht und Leute schlägt, muss damit rechnen, dass er eingesperrt wird. "Jetzt ist der Krug zerbrochen", sagt der Richter und schickt einen 23-Jährigen hinter Gitter. Zur Bewährung bestehe kein Anlass mehr.

Bild: hcz

Der Mann kam mit sieben Vorstrafen zum Landgericht. Vier davon waren verhängt worden, weil er sich als Schläger hervortat. In einer Berufungsverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts wollte der 23-Jährige nun abermals Bewährung haben und ließ durch seinen Anwalt Jörg Jendricke die Gründe dafür vortragen: "Kein Alkohol mehr, beim Opfer entschuldigt, ab sofort ein geändertes Leben führen."

Was dem Prozess zugrunde lag, musste nicht mehr lange erörtert werden. Der Mann war sofort angerückt, als ihn ein Kumpel telefonisch davon verständigt hatte, dass es Schwierigkeiten in der Innenstadt mit anderen Männern gebe. Kaum eingetroffen, setzte es für einen der Kontrahenten Hiebe.

Das Amtsgericht hatte den 23-Jährigen deswegen zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Schon dort war unterstrichen worden, dass es genug sein müsse mit Nachsicht seitens der Justiz. Das sah nun in der Neuauflage der Verhandlung auch Staatsanwältin Barbara Tutsch so. Es könne doch nicht angehen, dass die Sicherheit der Bürger durch jemanden gefährdet werde, der nachts durch Amberg ziehe und grundlos zuschlage, ließ sie anklingen. Tutsch bestand darauf, den gegen das Ersturteil erhobenen Einspruch zu verwerfen.

Verteidiger Jendricke stemmte sich vehement dagegen, verlangte eine Geldstrafe oder optional einen zur Bewährung ausgesetzten Haftaufenthalt. Doch das stieß bei der Kammer unter Vorsitz von Peter Hollweck auf absolut taube Ohren. Die Richter bestätigten das Ersturteil, wobei der Vorsitzende anklingen ließ: "Jetzt ist der Krug zerbrochen." Denn den Leuten draußen auf der Straße könne nicht vermittelt werden, wenn es für Gewalttaten immer wieder Bewährung gebe.

Der 23-Jährige kann sich jetzt auf einen längeren Aufenthalt in der Justizvollugsanstalt einrichten. Erst vier Monate, dann wohl auch noch ein weiteres halbes Jahr. Diese Ahndung steht aus einer Bewährungsstrafe noch offen. Sie dürfte nun mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kraft gesetzt werden.

 
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