Im Streit um die abgebrochene Abschiebung einer Familie aus Sulzbach-Rosenberg wird der Ton rauer: Eine Betreuerin der Familie aus Aserbaidschan hatte der Ausländerbehörde "Lügen" unterstellt, die Regierung behält sich nun "rechtliche Schritte" gegen diese Behauptung vor.
Konkret geht es um die Nacht zum 14. November, als Polizisten die schwangere Mutter aus dem Amberger Klinikum abholen wollten. Weil die Frau sich stark aufregen musste, brachen die Beamten die Abschiebung zum Schutz des ungeborenen Kindes ab. Zu Ablauf und Vorgeschichte gibt es völlig unterschiedliche Schilderungen.
Keine entsprechenden Atteste
Die Regierung widerspricht nun erneut der Aussage, ihr sei der Klinikaufenthalt vorab bekannt gewesen: Die Familie habe "der Zentralen Ausländerbehörde bedauerlicher Weise" dies nicht mitgeteilt. Schon deshalb sei es auch nicht richtig, dass die Behörde vorab im Krankenhaus angefragt hat.
Anders als von der Familienbetreuerin dargestellt, liegen demnach auch keine Atteste vor, die Zweifel an der Reisefähigkeit begründet hätten. Dies sei der schwangeren Frau mehrfach gesagt worden. Bekannt seien zwei Atteste, keines begründe die Flugunfähigkeit. Das hätte auch das Verwaltungsgericht bestätigt, wo der Gesundheitszustand der 33-Jährigen ebenfalls Thema war.
Wichtig ist den Verantwortlichen beim Bezirk auch: Die Frau befand sich in der Nacht nicht im Kreißsaal. Indirekt verweisen sie auf eine gewisse "Wortglauberei" der Betreuerin: "Der Kreißsaal an sich ist per Definition und im allgemeinen Sprachgebrauch der ,Entbindungsraum' eines Krankenhauses." Die Frau hatte erklärt, dass im Klinikum eine Abteilung diesen Namen trägt, weshalb diese Behauptung der werdenden Mutter richtig sei. Der Regierung ist etwas anderes wichtig. Die behandelnden Ärzte hatten zunächst bestätigt: Die Frau kann entlassen werden, sie ist transportfähig.
Und auch in einem weiteren Punkt bleibt die Regierung der Oberpfalz bei ihrer Darstellung: Die fünfköpfige Familie ist seit neun Monaten ausreisepflichtig. Die verschiedenen Einsprüche dagegen würden nichts ändern. Noch am 1. Oktober habe die Härtefallkommission beim bayerischen Innenministerium bestätigt, "dass keine Einwände gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bestehen".
Abschiebung ausgesetzt
Zu diesen Maßnahmen wird es die nächsten Monate nicht kommen, bestätigt die Regierung weiter. Sechs Wochen vor dem Geburtstermin und drei Monate nach der Geburt gebe es keine Abschiebungen.
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