Amberg
25.02.2021 - 15:22 Uhr

Amberg erlaubt E-Tretroller und Segways in Fußgängerzone

Die Regelung für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge schreibt Schrittgeschwindigkeit vor und gilt vorerst für eine begrenzte Testphase.

Der kleine E-Roller im unteren Schild rechts zeigt es an: In der Amberger Fußgängerzone dürfen ab jetzt probeweise Elektrokleinstfahrzeuge genutzt werden. Bild: Susanne Schwab, Stadt Amberg/exb
Der kleine E-Roller im unteren Schild rechts zeigt es an: In der Amberger Fußgängerzone dürfen ab jetzt probeweise Elektrokleinstfahrzeuge genutzt werden.

Ein neues Schild steht an den Zugängen zur Fußgängerzone: Es erlaubt Benutzern von Elektrokleinstfahrzeugen die Durchfahrt in Schrittgeschwindigkeit. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung aufklärt, sind darunter "kleinere versicherungspflichtige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und Lenk- oder Haltestangen wie etwa E-Tretroller oder Segways" zu verstehen. Oft sind sie falt- und tragbar und ermöglichen ihren Nutzern dadurch, sie in anderen Transportmitteln mitzunehmen. Pendler legen damit zum Beispiel nach dem Ausstieg aus Bus oder Bahn die letzten Meter zum Arbeitsplatz zurück. Im November 2020 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Amberg beschlossen, diese E-Fahrzeuge in der Fußgängerzone probeweise in den wärmeren Monaten zu erlauben. Wenn das Angebot gut angenommen und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen wird, ist vorgesehen, die Regelung über die Testphase hinaus beizubehalten.

Amberg20.11.2020
 
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