Amberg
21.12.2021 - 20:55 Uhr
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Die Amberger Blitzer-Aktion und die angeblich verschwundenen Verkehrsschilder

Sechs Stunden Prozess wegen einer Ordnungswidrigkeit? Im Normalfall undenkbar. Doch da ist die Blitzer-Aktion der Amberger Verkehrspolizei, deren juristische Aufarbeitung zunehmend komplizierter wird.

Sieht aus wie ein Relikt aus den Anfangstagen der gepanzerten Fahrzeugentwicklung, kann als Anhänger von der oberpfälzischen Polizei transportiert werden und trägt die Gerätenummer 9567913: Das mobile Blitzgerät hat im Frühjahr 2021 an der A6 für stattliche Einnahmen in die Staatskasse gesorgt. Bild: Houschka Bild: Houschka
Sieht aus wie ein Relikt aus den Anfangstagen der gepanzerten Fahrzeugentwicklung, kann als Anhänger von der oberpfälzischen Polizei transportiert werden und trägt die Gerätenummer 9567913: Das mobile Blitzgerät hat im Frühjahr 2021 an der A6 für stattliche Einnahmen in die Staatskasse gesorgt. Bild: Houschka

Das 1,3 Tonnen schwere Radargerät, von der Form her irgendwie an die ersten Entwicklungen im Bau von gepanzerten Fahrzeugen erinnernd, stand heuer im Frühjahr über mehrere Tage und Nächte hinweg an der A6 bei Theuern (Kreis Amberg-Sulzbach). Dort war, weil man Straßenschäden diagnostiziert hatte, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 80 km/h angeordnet worden.

Unterdessen hat sich verdeutlicht: 19 734 Fahrzeuge kamen an dem fahrbaren Blitzer vorbei, 1083 davon waren Personenwagen. Über 2500 Kfz wurden später beanstandet. Es soll - doch diese Zahl ist offiziell nicht bestätigt - rund 1000 Fahrverbote gegeben haben. Als die Serie von Verhandlungen vor dem Amberger Amtsrichter Florian Meißner im November begann, stellte sich rasch die Frage: Waren die Messergebnisse aus dem Blitzer-Marathon gerichtsverwertbar? Ein von privater Seite aus beauftragter Sachverständiger aus Erlangen hatte das verneint und den Richter dazu veranlasst, ganz offiziell von amtlicher Seite her einen Gutachter zu bestellen.

Ergebnisse nicht zu beanstanden

Der Diplom-Ingenieur Sebastian Smykowski aus München stellte intensive Nachforschungen an, prüfte den mit hoch komplizierter High-Tech ausgestatteten Koloss und erstattete nun seine Expertise in einem Verfahren, bei dem zwei Männer aus der nördlichen und mittleren Oberpfalz auf der Anklagebank neben ihrem Verteidiger Stephan Wanninger (Weiden) saßen.

Der Vortrag des Experten dauerte, mit Zwischenfragen von Richter und Anwalt, zweieinhalb Stunden. Er war für Laien geistig kaum durchdringbar, ließ aber letztlich den sinngemäßen Schluss zu: Die Messergebnisse, seinerzeit nahezu ununterbrochen festgehalten, können nicht beanstandet werden. Auch wenn sich der Anhänger im Verlauf der vielen Stunden fast schon wie von Geisterhand um einen knappen Meter von der Stelle neben der Autobahn fortbewegte. Dafür hatte auch der Ingenieur keine schlüssige Erklärung.

"Da waren keine Schilder"

Alles in trockenen Tüchern? Keineswegs, wie sich zeigte. Da saß ein 45-Jähriger neben Anwalt Wanninger, der mit 169 km/h durch den Blitzerbereich gefahren war (Ahndung: 1200 Euro, drei Monate Fahrverbot) und dem Richter wiederholt versicherte: "Da waren keine Schilder." Mehr noch: "Mir sind auch keine Fahrbahnschäden aufgefallen." Mit im Auto saßen seine Eltern. Beide sagten: "Wir haben keine Verkehrszeichen gesehen. Auch keine Schadstellen auf der Autobahn."

Der zweite Temposünder, 51 Jahre alt und 43 Stundenkilometer zu schnell (Buße: 160 Euro, einen Monat Fahrverbot) hatte deckungsgleiche Beobachtungen gemacht: "Keine Schilder, dann plötzlich ein Blitz." Das bestätigte seine mit ihm Pkw sitzende Lebensgefährtin. Doch Verkehrszeichen sollen in einem aufgebauten Trichter (erst 100 km/h, dann 80 km/h) vorhanden gewesen sein. Das jedenfalls sagte auch in diesem Prozess ein Verkehrspolizist, der damit beauftragt war, sowohl die Blitzeranlage als auch die aufgestellte Beschilderung regelmäßig zu überwachen.

Nach knappen sechs Stunden wurde die Verhandlung ohne Urteil abgebrochen und auf den 10. Januar vertagt. Fest stand zu diesem Zeitpunkt: An der Verwertbarkeit aller Messergebnisse kann wohl nicht länger geweifelt werden. Doch was ist mit der Beschilderung im Vorfeld des Radargeräts? Und weitere Frage: Könnte es sein, dass jemand diese Verkehrszeichen zumindest zeitweise entfernte? Dazu laufen behördliche Nachforschungen mit dem Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Wie in einem Tsunami

Die Welle der Verfahren brandet weiter an. Wie in einem Tsunami sitzt der Richter auf seinem Stuhl, muss Entscheidungen treffen und die Feststellung hören: "Für mich ergibt sich die Motivation, Führerscheine zu kappen." In den Raum gestellt von einem, der nicht ohne Gegenwehr drei Monate zu Fuß gehen will. Weil da seiner Meinung nach etwas stattfand, dass mit dem Erwischen von Rasern nichts zu tun hatte.

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Amberg29.11.2021
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