Diese Verkehrskontrolle erstreckte sich am Ende bis nach Griechenland. Dort erkundigte sich die Amberger Polizei bei ihren Kollegen nach einem Führerschein, der Beamten in Amberg bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt wurde. Am Mittwoch gegen 10.15 Uhr hatten Polizisten in der Amberger Innenstadt einen Autofahrer kontrolliert.
Der Amberger (38) händigte ihnen "einen griechischen Führerschein aus, um so seine Fahrerlaubnis nachzuweisen". Als die Beamten dieses Dokument überprüften, fielen ihnen einige Unstimmigkeiten auf. "Nach Rücksprache mit den griechischen Behörden bestätigte sich der Verdacht der Polizisten", heißt es im Pressebericht zu diesem Vorfall: "Der Führerschein wurde gefälscht und so nicht ausgegeben." Damit hatte der Mann keine gültige Fahrerlaubnis.
Die Sache hat noch ein Nachspiel für den Amberger. "Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Missbrauch von Ausweispapieren und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet", teilt die Polizei mit. Seinen gefälschten Führerschein stellten die Beamten gleich sicher. Weiterfahren durfte er natürlich nicht mehr.
Was gilt, wenn man in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist? Dominik Lehmeier, Pressesprecher der Amberger Polizei, erklärt die Rechtslage:
- EU-Führerscheine sind ohne Einschränkung in Deutschland gültig. Dies gilt auch, wenn der EU-Bürger seinen ständigen Wohnort nach Deutschland verlegt.
- Sollte ein EU-Bürger mit festem Wohnsitz in Deutschland seine Fahrerlaubnis erweitern wollen, muss er einen neuen, deutschen Führerschein beantragen.
- Bei Nicht-EU-Führerscheinen gilt das "Touristenprivileg". Diese Fahrerlaubnis hat eine Gültigkeit von grundsätzlich sechs Monaten. Auf Antrag des Führerscheininhabers kann sie auf insgesamt zwölf Monate verlängert werden.
- Bei Führerschein, der nicht in der unter anderem in der EU üblichen lateinischer Schrift ausgestellt ist, muss der Inhaber eine Übersetzung dabei haben.
- Ukrainische Flüchtlinge genießen einen EU-weiten Schutzstatus: Ihre Fahrerlaubnis wird nach aktueller Rechtslage einem EU-Führerschein gleichgestellt.













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