Zwölf bis zwölfeinhalb Jahre Haft: Das droht dem als „Drahtzieher“ Angeklagten im Fall einer Verurteilung im sogenannten Bandenprozess vor dem Landgericht Amberg. Es ist die höchste der fünf im Raum stehenden Gefängnisstrafen. Wie stets reagierte der 40-Jährige aus dem Landkreis Schwandorf gelassen auf die Ausführungen der Kammer. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Professor Dr. Jan Bockemühl, legte in der Folge eine umfassende Erklärung für seinen Mandanten ab. Er räumte fast alle ihm zur Last gelegten Punkte aus der Anklage ein.
Es sind schwere Vorwürfe, wegen derer sich fünf Angeklagte seit Februar vor dem Landgericht Amberg verantworten müssen. Die Männer sollen sich als kriminelle Vereinigung organisiert und über mehrere Monate mit Drogen im Kilobereich sowie Waffen und Kriegswaffen gehandelt haben. Was das nun im Fall einer Verurteilung nach sich ziehen könnte, zeichnete sich erstmals in Woche 14 ab. In länger andauernden Rechtsgesprächen legten die Prozessbeteiligten am Mittwoch dar, welchen Strafrahmen sie zum aktuellen Kenntnisstand für die fünf Angeklagten als angemessen erachten würden. Dabei wurde klar: Die Angeklagten könnten im Fall einer Verurteilung noch lange hinter Gittern bleiben.
Ergebnisse der Rechtsgespräche
Naturgemäß drifteten die Vorstellungen der Verteidiger und die der Staatsanwaltschaft auseinander. Das wurde deutlich, als die Vorsitzende Richterin Elke Escher gegen Mittag die Ergebnisse aus den Rechtsgesprächen mitteilte. Am Ende bot das Gericht den fünf Angeklagten eine Verständigung mit einem entsprechend festgelegten Strafrahmen an. Bedingung dafür sei ein umfassendes Geständnis, so Escher. Wie sie weiter bekanntgab, erachte die Kammer eine Strafe zwischen zwölf und zwölfeinhalb Jahren Haft für den Hauptangeklagten als angemessen. Escher bezeichnete den 40-Jährigen als „zentrale Figur“, er sei „überall beteiligt“ gewesen. Weiter würden die schiere Menge der gehandelten Drogen und auch die einschlägigen Vorstrafen den vorgeschlagenen Strafrahmen begründen.
Der 49-jährige Ukrainer, der aus vorangegangenen Prozessen in der Oberpfalz als „Rio-Räuber“ bekannt ist, soll eine Strafe zwischen zehn und zehneinhalb Jahren Haft erhalten. Auch dieser Angeklagte habe eine wichtige Rolle in dem Fallkomplex gespielt, allerdings sei er im Vergleich zum Hauptangeklagten an weniger Taten beteiligt gewesen, sagte die Vorsitzende.
Die Männer aus den Landkreisen Schwandorf und Amberg-Sulzbach, die eher untergeordnete Rollen in der Struktur der Vereinigung gespielt haben sollen, sollen mit sieben bis siebeneinhalb Jahren sowie fünf Jahren neun Monaten bis sechs Jahren drei Monaten bestraft werden. Ein 39-jähriger Angeklagter sei nur an zwei Taten beteiligt gewesen, allerdings einschlägig vorbestraft. Der 42-jährige Angeklagte sei an mehreren Taten beteiligt gewesen, allerdings sei er bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Vor seiner Verhaftung hatte der Mann als Versicherungsvertreter im Raum Amberg gearbeitet.
Zwei Angeklagte lehnen ab
Drei der Angeklagten, der Hauptangeklagte sowie die beiden 39-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf, gingen auf den Verständigungsvorschlag der Kammer ein und legten am Freitag Geständnisse ab. Diese wurden durch die Verteidiger vorgetragen. Der 49-jährige Ukrainer sowie der 42-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach lehnten eine Verständigung ab. Allerdings wollen die beiden in der kommenden Woche noch Erklärungen durch ihre Verteidiger verlesen lassen.
Einblicke in die Biografien und vor allem die Suchtmittelabhängigkeiten vierer Angeklagter lieferte am Freitag außerdem der forensische Psychiater Dr. Thomas Wenske. Er hatte die Männer im Vorfeld des Prozesses begutachtet. Der 49-jährige Ukrainer hingegen wurde von der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert untersucht, die in der 14. Prozesswoche nicht im Gericht anwesend war. Wenske attestierte allen Angeklagten eine Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen unterschiedlich schweren Grades. Alle Biografien sind geprägt von Drogenmissbrauch und zum Teil Vorstrafen unterschiedlichen Ausmaßes. Alle Angeklagten erklärten der Kammer gegenüber, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch anzustreben, und bekundeten damit ihren Willen, eine meist 18 Monate andauernde Therapie zu durchlaufen.
Der Prozess wird während der Pfingstferien (in Bayern) pausieren. Am 9. Juni wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Sollte der vorab angekündigte Verlauf eingehalten werden können, bleiben der Kammer noch sechs Prozesstage Zeit, um ein Urteil zu fällen.























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