Amberg
18.06.2018 - 14:45 Uhr

Beleidigung auf Italienisch

Der Fall hätte auch vor einem Amtsgericht jenseits des Brenners verhandelt werden können. Doch weil die italienischen Schmähworte von Amberg aus versandt wurden, musste die lokale Justiz einschreiten.

Beleidigung per SMS vor Gericht dpa
Beleidigung per SMS vor Gericht

Amberg. (hwo) Was bedeutet "Stronzo"? Unter Beobachtung durch eine im Zuhörreraum sitzenden Schulklasse schlug Jugendrichter Peter Jung das Übersetzungsbuch im Internet auf und fand heraus, dass dieser italienische Begriff quasi aus der Gossensprache stammt. Der Jurist las: "A....loch", "Sch..ßkerl" und wurde auch gewahr, dass man mit solcherlei Formulierung in Italien auch eine "blöde Kuh" meinen kann. Doch da der Schmähruf an einen Mann gerichtet war, kam zumindest Letzteres nicht in Betracht.

Auf der Anklagebank saß ein 18-Jähriger. Vom Vater her aus Italien abstammend und ein wenig ungestüm in seiner Reaktion. Der junge Mann aus einem Amberger Vorort, schon einmal wegen Verleumdung in die Akten der Strafverfolger gelangt, hatte heuer zu Jahresbeginn Zoff mit einem Ebay-Partner bekommen. Der zeigte ihn wegen Betrugsverdachts an und erhielt plötzlich eine SMS. Seltsamerweise in italienischer Sprache.

Der Adressat verstand nicht recht, was ihm mitgeteilt wurde. Daraufhin ließ er den Satz übersetzen und zürnte danach. Denn darin kam "Stronzo" vor. Eine Beleidigung also, quasi der Griff in die verbale Jauchegrube. Da mussten die Behörden schon wieder tätig werden.

Jugendrichter Jung verlas die Botschaft und hörte vom Angeklagten, dass er die schmähende Bedeutung seiner Worte nicht so recht einzuschätzen vermocht habe. Da lächelte der Jurist und konterte: "Das können Sie mir nicht erzählen." Denn als Sohn eines aus Italien stammenden Vaters sei ihm sicher bewusst gewesen, dass "Stronzo" ab Bozen bis tief hinab nach Sizilien eine Beleidigung darstelle.

Was kostet es nun in Deutschland, wenn man einen Deutschen auf Italienisch zur Zielscheibe einer Verbalattacke macht? Zu einer Verfahrenseinstellung, wie sie Rechtsanwalt Michael Schüll für seinen Mandanten anregte, führte kein Weg. Auch schon deswegen nicht, weil der 18-Jährige schon einmal als Verleumder aufgetreten war und dafür Sozialstunden abzuleisten hatte.

Staatsanwältin Julia Weigl hielt eine Geldstrafe von 450 Euro für geboten. Der Begriff "Sronzo", in solcher Form noch nicht vor die Amberger Justiz geraten, wurde dann aber doch etwas günstiger abgeurteilt. Er ist, wie der Richter entschied, mit einner Buße von 300 Euro verbunden. Versehen mit der Mahnung an den etwas Heißblütigen, er möge sich künftig mäßigen.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.