Amberg
08.03.2024 - 12:20 Uhr

Betreten verboten: Standortübungsplatz Freihöls als große Gefahrenquelle

Das Betreten des Standortübungsplatzes Freihöls ist strengstens untersagt. Aus gutem Grund: Denn dortige Blindgänger oder Munitionsteile stellen eine große Gefahr für Menschen dar.

Schilder wie dieses markieren die Grenzen des Standortübungsplatzes Freihöls. Ein Betreten des militärischen Areals ist verboten. Archivbild: Heike Unger
Schilder wie dieses markieren die Grenzen des Standortübungsplatzes Freihöls. Ein Betreten des militärischen Areals ist verboten.

Den Standortübungsplatz Freihöls nutzt die Bundeswehr ganzjährig zur Ausbildung, Übung und Einsatzvorbereitung. Wie es in einer Pressemitteilung des für die Bundeswehr-Liegenschaften verantwortlichen Standortältesten heißt, kommen dabei unterschiedliche Arten von Darstellungsmunition sowie gepanzerte und nicht gepanzerte Fahrzeuge zum Einsatz.

Im gesamten Bereich des Standortübungsplatzes bestehe deshalb die Gefahr, Blindgänger und Munitionsteile aufzufinden. Angesichts dieser "erhöhten Gefährdung für Leib und Leben" warnt der Standortälteste davor, "gefundene Gegenstände zu berühren, aufzunehmen, in ihrer Lage zu verändern, eingedrungene Geschosse und Zünder freizulegen oder gefundene Munition oder Munitionsteile mitzunehmen".

Der Standortübungsplatz Freihöls ist ein militärischer Sicherheitsbereich, weshalb dessen Betreten für Unbefugte grundsätzlich verboten ist; auch, um mögliche Gefährdungen Dritter auszuschließen. Die Grenzen des Standortübungsplatzes sind nach Angaben des Standortältesten in regelmäßigen Abständen mit Schildern („Militärischer Sicherheitsbereich“ oder „Grenze des Militärischen Sicherheitsbereiches“) sowie im Zufahrtsbereich durch Halte- und Fahrverbotsschilder markiert.

 
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