Zwei Rechtsanwälte einer Anwaltskanzlei aus Würzburg wollen am Freitag die erste Klage wegen eines Impfschadens gegen den Freistaat Bayern einreichen. Wie die beiden schriftlich mitteilen, berufen sie sich in der vorbereiteten Klage auf die Amtshaftung und wollen deshalb nicht den Impfstoffhersteller, sondern den Freistaat auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Der Streitwert beläuft sich nach Kanzleiangaben auf 157 000 Euro
Wie die Würzburger Anwälte schreiben, geht es im konkreten Fall um eine 38-jährige Frau, die sich im Juni 2021 mit einem mRNA-Impfstoff impfen ließ. Dabei sei keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Impfung erfolgt. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung habe die Frau ein stark verhornendes Ekzem an der rechten Hand bekommen. Dieses sei bis heute weder abheilt noch mit der üblichen Therapie heilbar. Als Rechtshänderin sei die Frau dadurch sehr eingeschränkt.
Die Rechtsanwälte sind der Ansicht, dass der Bayerische Staat für die Aufklärungsverletzung haftet, da die Impfung in seinem Auftrag verabreicht worden sei. Es bestehe daher eine Amtspflichtverletzung. Laut Angaben der Anwälte gab es vor der Impfung kein Arztgespräch über die Impfung und sei der Frau keine Zeit gelassen worden, sich den Aufklärungsbogen anzusehen. Sie hätte unterzeichnen müssen und sei dann geimpft worden. Nachdem der Freistaat Bayern auf die geltend gemachten Ansprüche der Rechtsanwälte nicht eingegangen sei, wollen die Anwälte nun die Klage beim Amberger Landgericht einreichen. Die Anwälte der Kanzlei mit Standorten in Würzburg, München und Gotha geben selbst an, dass sie derzeit eine "dreistellige Zahl von Impfgeschädigten" bei ihren Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld unterstützen. Gleichzeitig zur Klage in Amberg soll auch eine Klage beim Landgericht Memmingen eingereicht werden.
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