Die bayerische Landesregierung hat ab Samstag, 9. Mai, Lockerungen für das wegen des Coronavirus geltenden Besuchsverbots in den Krankenhäusern beschlossen. Aus diesem Grund hat das Klinikum St. Marien Amberg laut einer Pressemitteilung ein neues Konzept zur Besuchsregelung erarbeitet.
- Entsprechend den Vorgaben ist ab Samstag der Besuch für eine registrierte Kontaktperson pro Patienten pro Tag möglich.
- Der Besuch kann innerhalb der festgelegten Besuchszeit zwischen 14 und 19 Uhr erfolgen.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin für jeden verpflichtend, der das Klinikum betritt. Der Mund-Nasen-Schutz muss während des gesamten Besuches getragen werden.
- Innerhalb des Klinikums sind immer die Abstandsregelungen von mindestens eineinhalb Metern einzuhalten.
- Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit bei Infektionen ist es erforderlich, dass jeder Besucher bei jedem Besuch registriert wird.
- Jeder Besucher muss eine Eigenerklärung vorlegen. Diese beinhaltet seinen Namen, seine Kontaktdaten, Angaben zum Vorliegen von etwaigen Krankheitssymptomen und die Daten des Patienten, der besucht wird. Diese Eigenerklärung kann vorausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden, um die Kontrolle am Haupteingang zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das Formular liegt auch an der Information oder der zusätzlichen Sichtungsstelle in der Cafeteria neben dem Haupteingang aus.
„Mit der Eigenerklärung prüfen wir, ob gegebenenfalls Krankheitssymptome vorliegen und wir sichern die Nachverfolgbarkeit der Kontakte unserer Patientinnen und Patienten, daher muss diese Erklärung bei jedem Besuch ausgefüllt und an der Information beziehungsweise der Sichtungsstelle abgegeben werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die notwendig ist, da in jedem Krankenhaus viele Patienten mit Risikofaktoren behandelt werden, die wir bestmöglich vor Infektionen schützen müssen“, betont Klinikumsvorstand Manfred Wendl. „Einzutragen sind eventuelle Krankheitssymptome sowie der Name des Patienten, der besucht wird, und die Station.“ Patienten, die Symptome aufweisen und die damit ein Hinweis auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 sein können, dürfen das Klinikum nicht betreten. „Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal an die Vernunft aller. Wir haben absolutes Verständnis für alle, die ihre Lieben wiedersehen wollen. Wir bitten dennoch: reduzieren Sie ihre Besuche auch weiterhin auf das absolut notwendige Maß und bleiben Sie zuhause, wenn Sie Krankheitssymptome haben.“
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, sind Besuche auf den Covid-Stationen im Klinikum Amberg nur in Ausnahmefällen, etwa Sterbebegleitung, möglich, heißt es in der Presseinformation weiter.
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