Ein Amberger (24), der mit einem E-Scooter unterwegs war, hat Ärger mit der Polizei bekommen. Rechtlich gesehen ist so ein Elektroroller ein "Elektrokleinstfahrzeug", wie die Amberger Polizeiinspektion erläutert: Dafür braucht man eine gültige Haftpflichtversicherung. Die hatte der 24-Jährige nicht, als ihn Ordnungshüter am Dienstag gegen 15.30 Uhr auf dem Paradeplatz kontrollierten. Dabei fielen den Beamten dann auch noch Aufallerscheinungen bei dem Amberger auf, die auf Drogenkonsum schließen ließen. Deshalb musste der Mann zur Blutentnahme. Inzwischen wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
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