Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg werden gesucht: Die nächste Amtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. April 2025 bis 31. März 2030. Die Bewerbungsfrist für dieses Ehrenamt läuft. Die Stadt Amberg muss nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste aufstellen. Darüber, wer in diese Liste aufgenommen wird, entscheidet der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Die Zahl der Personen, die aus der Stadt Amberg auf die Vorschlagsliste kommen können, bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts, heißt es in einer Presseinfo. Das Bürgermeisteramt/die Zentrale Steuerung ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbervoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Aufstellung der Vorschlagsliste.
Ehrenamtliche Richter wirken bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben in der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus, heißt es in der Presseinfo. Und: "Sie unterliegen, wie die hauptamtlichen Richter, einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue." Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte bestehe darin, "Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren". Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern müssen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse verfügen. Aber dieses Ehrenamt verlange "in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige – und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung".
Bewerbungen (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf sowie telefonischer Erreichbarkeit) sind bis 31. Mai schriftlich bei der Stadt Amberg, (Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung, Marktplatz 11, 92224 Amberg), per E-Mail (buergermeisteramt[at]amberg[dot]de) sowie persönlich bei Wolfgang Meier (Leiter Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung, Zi-Nr. 203, 09621/101210) möglich. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Amberg zum Download bereit. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformulare können berücksichtigt werden.
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg haben. Ausgeschlossen vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind Personen, "die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind". Dasselbe gilt für "Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann sowie Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen". Menschen, die "in Vermögensverfall geraten sind", sollen ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Ausgeschlossen sind zudem: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundes oder einer Landesregierung sowie Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind. Dasselbe gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, "die fremde Rechtsangelegenheiten zum Beispiel als Steuerberater geschäftsmäßig besorgen".













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