Amberg
25.06.2021 - 08:37 Uhr

Erneut keine weiteren Corona-Fälle in Amberg und Amberg-Sulzbach

Der positive Trend der vergangenen Tage setzt sich fort. Das Robert-Koch-Institut meldet am Freitag, 25. Juni, erneut keine weiteren Corona-Fälle in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach. Es gibt noch weitere gute Nachrichten.

In Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach sind auch am Freitag keine neuen Corona-Fälle registriert worden. Symbolbild: Robert Michael
In Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach sind auch am Freitag keine neuen Corona-Fälle registriert worden.

Erneut gibt es im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg keine neuen Corona-Fälle: In der Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Freitag hat sich die Anzahl der Gesamtfälle an Infizierten seit Dienstag nicht mehr verändert. Es sind auch keine neuen Todesfälle registriert. Die Sieben-Tage-Inzidenzen bleiben damit auf niedrigem Niveau (Quelle: RKI, Freitag, 25. Juni, 3.12 Uhr).

Inzidenz

Nach einer Neuinfektion war im Landkreis Amberg-Sulzbach der Inzidenzwert (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) zuletzt von 0,0 wieder auf 1,0 gestiegen. Bei diesem Wert bleibt es aktuell. In der Stadt Amberg ist die Inzidenz dagegen von 9,5 auf 7,1 gesunken.

Neuinfektionen

Weder in Amberg noch im Landkreis haben sich laut RKI-Statistik Menschen neu mit dem Coronavirus infiziert. Damit bleiben am Freitag auch die Gesamtzahlen unverändert: Seit Beginn der Pandemie haben sich in Amberg 1747 Menschen mit Corona angesteckt, im Landkreis 4832.

Todesfälle

Neue Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 meldet das Robert-Koch-Institut ebenfalls nicht. An oder mit dem Virus sind damit bisher in Amberg 24 Menschen gestorben, im Landkreis sind es unverändert 160.

Auflagen

Auf den Straßen in Amberg gilt weiterhin die Maskenpflicht nur noch im Bereich des Busbahnhofs/Bahnhofs sowie an Markttagen am Marktplatz. Unverändert muss man in Läden, Behörden und anderen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Weiter vorgeschrieben ist die Registrierungspflicht für die Gastronomie in Stadt und Landkreis. Für Schüler gilt der vollständige Präsenzunterricht.

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