Es ging um einen Posten, den offenbar keiner so recht haben wollte. Der Kassier war zurückgetreten, ein Nachfolger fand sich offenbar nicht. "Ich habe dann dieses Amt übernommen, obwohl ich es eigentlich nie machen wollte", berichtete jetzt ein unterdessen im Landkreis Schwandorf wohnender Mann der Amtsrichterin Sonja Tofolini. Sie sagte später: "Diesen Fall werden wir wohl nie zur Gänze aufklären können."
Fest stand, dass die Kassengeschäfte von dem 48-Jährigen wohl eher unkonventionell geführt wurden. Einnahmen aus Spielen des Sportclubs, der als Unterabteilung zu einem großen Amberger Verein gehört, will er in die Kasse gelegt haben. Ebenso Beträge, die auf das Abteilungs-Konto flossen und von ihm abgehoben wurden. Mit anderen Worten: Alles lag in der Schatulle. Zumindest nach Angaben des Beschuldigten. "Ich habe sie immer bei Sitzungen dabei gehabt", unterstrich er jetzt vor Gericht.
5400 Euro fehlen
Im Jahr 2016 war der 48-Jährige quasi als Interims-Kassier tätig geworden, 2017 wollte er seine Tätigkeit beenden. Was die Richterin von ihm erfuhr, war zum Schluss nicht zu widerlegen. Er sei, so berichtete der Mann, zum Abteilungsleiter gefahren und habe Unterlagen samt Kasse übergeben wollen. Doch sein Gesprächspartner habe nur aus dem Fenster geschaut. Die Unterlagen seien dann beim Abteilungsleiter geblieben, aber nicht die Kassenschatulle mit dem geschätzten Inhalt von 5400 Euro. Denn der Spartenchef habe sie nicht annehmen wollen.
"Was passierte mit der Tasche, in der die Kasse lag?", forschte die Richterin nach. Auch das erklärte der Angeklagte. Er habe sie, nach weiterer Rücksprache mit einem Mann, der im Club etwas zu sagen hatte, in eine Garage gelegt. "In welche Garage?", wollte die Vorsitzende wissen und erfuhr, dass es sich dabei um ein Gebäude handelte, in dem die Abteilung ihr sportliches Zubehör deponiert. Zu diesem Zeitpunkt mischte sich Verteidiger Jürgen Mühl ein. Er ließ wissen: "Zu dieser Garage hatten offenbar viele Leute Zutritt." Tatsache war: Als man die Tasche samt inliegender Kasse fand, war kein Cent mehr im Behälter. Gähnende Leere. "Doch als ich sie hineingelegt habe, war das ganze Geld drin", behauptete der 48-Jährige. Nach bestem Wissen und Gewissen habe er im Dienst der Abteilung gehandelt.
In dem Verfahren ging es auch um 500 Euro, die der Beschuldigte in München vom Abteilungs-Konto abhob, um damit angeblich bei einem von ihm besuchten Verbandstag in der Landeshauptstadt eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Im Jahr darauf waren andere Mitglieder bei diesem Verbandstreffen und erfuhren, dass es eine solche Buße nicht gegeben habe.
Im Vorfeld des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft dem 48-Jährigen einen geharnischten Strafbefehl geschickt. Darin standen fünf Monate Haft mit Bewährung, 90 Tagessätze Geldstrafe und ein sogenannter Wertersatz-Einzug von über 5000 Euro. Die Entscheidung fußte auf den Tatbeständen von Untreue und Unterschlagung.
Anwalt Mühl und sein Mandant erhoben Einspruch. Sie bekamen nun ein durchaus bemerkenswertes Finale. Man könne wohl noch etliche Zeugen laden, verdeutlichte die Richterin. Doch der Verbleib des Kasseninhalts sei nicht aufzuhellen. Der Verteidiger verlangte daraufhin eine Einstellung des Verfahrens. Die gab es dann auch. Allerdings mit 900 Euro Geldauflage, die der Tierschutzverein erhält.
"Denn Vorwürfe muss er sich schon gefallen lassen", schränkte Staatsanwältin Julia Weigl die kategorische Unschuldsbeteuerung des Ex-Kassenverwalters ein. Zum Beispiel auch das: "Es gab keine quittierten Belege", hatte eine als Zeugin aussagende Kriminalbeamtin in der Verhandlung berichtet.















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