Die Mail aus Bonn datiert auf 13. November. Darin heißt es unter anderem: "Das Angebot http://... (wurde) mit Entscheidung vom 24.09.2019 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BPjM) indiziert und in Listenteil D eingetragen." Das bedeutet, "dass es nicht mehr in den Ergebnislisten der Suchmaschine Google angezeigt wird". Damit sind jahrelange Beleidigungen, hasserfüllte Anfeindungen und massenhafte Obszönitäten des Mannes aus dem Landkreis aus der Öffentlichkeit des Internets verschwunden. Teilweise. Eine zweite von dem 66-Jährigen betriebene Homepage, die gleichfalls über den in den USA ansässigen Onlinedienst WordPress.com läuft, gibt es noch.Auch sie strotzt vor Beleidigungen und Angriffen besonders auf die Amberger Justiz und einige deren namentlich benannten Repräsentanten. Dort findet sich auch der letzte Eintrag von Herbert S. vor dessen Festnahme. Mehr als zehn Jahre hat der Mann die hiesigen Strafverfolgungsbehörden intensiv beschäftigt. Wegen seiner inkriminierten Internetaktivitäten, aber auch anderweitiger Beleidigungen etwa per Brief sowie kinder- und jugendpornografischer Umtriebe. Der inzwischen 66-Jährige trat zudem lange als (Internet)-Stalker von namentlich von ihm diffamierten jungen Mädchen auf und verfolgte sie bis ins junge Erwachsenenalter.
In einem der letzten Strafprozesse gegen S. weigerten sich deshalb eine dieser jungen Frauen und deren Mutter, in Anwesenheit des Angeklagten als Zeugen auszusagen. Das Gericht billigte das beiden zu, wobei die strafprozessualen Hürden für diese Entscheidung recht hoch liegen. Herbert S. hat es trotzt seiner Mittellosigkeit immer wieder geschafft, die Urteile gegen ihn bis in die letzte Instanz voranzutreiben, während es den Behörden nicht gelang, seine Netzaktivitäten zu unterbinden oder sperren zu lassen. Nach der Festnahme im Februar konnte jedoch bereits ein Teilerfolg vor dem Hintergrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erzielt werden, während zugleich die BPjM den Mann geraume Zeit auf dem Radarschirm hatte und bei Suchmaschinen-Anbietern intervenierte, diese jugendgefährdenden Einträge des Mannes zu sperren. Im Frühjahr wird sich S. vor dem Amtsgericht erneut verantworten müssen. Eine einschlägige Anklage, sie lautet auf Beleidigung.
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