Eine Mutter aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach ging mit einem Foto, das ein nacktes Kind zeigte, zur Polizei in Amberg. Sie hatte sich das Bild auf ihr Handy weiterleiten lassen, nachdem es im schulischen Umfeld ihres 13-jährigen Sohnes die Runde machte. Plötzlich ermittelte die Polizei gegen die Frau wegen "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte". So ist es im Paragraf 184b des Strafgesetzbuches vorgesehen. Er regelt, dass jeder verfolgt werden muss, der im Besitz eines solchen Bildes ist und/oder es sich verschafft hat. Dabei handelt es sich laut Gesetz um ein Verbrechen, das mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden muss. Ein minder schwerer Fall ist nicht vorgesehen.
Die Große Koalition hatte das Gesetz 2021 unter dem Druck der Öffentlichkeit auf diese Weise verschärft und war schon damals von Experten dafür kritisiert worden. Jetzt will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das juristische Schlamassel offenbar korrigieren. Das berichtet das Juristen-Magazin "Legal Tribune Online". Demnach habe der Minister in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass die Mindeststrafen wieder zu einem Vergehen herabgestuft werden. So bekämen Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, "angemessen auf Verfahren zu reagieren, bei denen der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt", zitiert LTO aus dem Referentenentwurf für das neue Gesetz. Diese Verfahren könnten dann eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
Das neue Gesetz ist aber noch nicht durch. Es muss erst beraten und endgültig beschlossen werden. Solange ruht der Fall der Mutter aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach. Laut ihrer Rechtsanwältin habe die Staatsanwaltschaft signalisiert, abzuwarten und den Fall im Lichte einer neuen Gesetzeslage erneut zu prüfen.
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