Amberg
31.12.2020 - 14:35 Uhr

Impfzentren Amberg und Sulzbach-Rosenberg eröffnen Vormerkliste

Wann kann ich mich für das Impfen anmelden? Diese Frage beschäftigte in den vergangenen Tagen auch viele Menschen im Raum Amberg-Sulzbach. Jetzt gibt es eine vorläufige Antwort.

Der Impfstoff von Biontech steht nun auch in der Region Amberg-Sulzbach zur Verfügung. Das Bild entstand am 27. Dezember im Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg. Bild: Wolfgang Steinbacher
Der Impfstoff von Biontech steht nun auch in der Region Amberg-Sulzbach zur Verfügung. Das Bild entstand am 27. Dezember im Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg.

Der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), der die beiden Impfzentren in Amberg und Sulzbach-Rosenberg betreibt, teilte am Dienstagabend mit, dass ab sofort für Menschen in den höchsten Prioritätsstufen Vormerkungen für eine mögliche Impfung angenommen werden. Allerdings nur auf dem Online-Portal (Link am Ende des Artikels).

"In den letzten Tagen standen unsere Telefone nicht still. Viele von euch haben versucht, sich für einen Impftermin anzumelden, oder sich auf eine Warteliste setzen zu lassen", heißt es in der Mitteilung des BRK. Eine konkrete Anmeldung – egal ob online oder telefonisch – sei bisher noch nicht möglich, da derzeit nur kurzfristig klar sei, wie viel Impfstoff in Amberg und Sulzbach-Rosenberg zur Verfügung steht. "Wir versuchen, diesen zuerst an die Altenheime und Krankenhäuser auszugeben." Aus diesem Grund sei am Montag auch die Hotline auf eine Bandansage umgestellt worden.

Kurzfristig Restbestände verimpfen

Die Erfahrungen der ersten Impftage hätten aber gezeigt, dass aus unterschiedlichen Gründen (zum Beispiel weil Impfwillige wegen ihres Gesundheitszustands vom Arzt nicht zur Impfung zugelassen werden können) immer wieder geringe Impfstoffmengen an die beiden Impfzentren im Amberger Jugendzentrum und im Landkreis-Kulturzentrum in Sulzbach-Rosenberg zurückgehen, die kurzfristig verimpft werden müssen, da sie ansonsten verfallen würden.

"Wir haben uns deshalb entschieden, ab heute eine Vormerkliste zu führen, auf der sich Personen, die nach Paragraf 2 der Corona-Impfverordnung einen Anspruch höchster Priorität auf eine Schutzimpfung haben, eintragen können." Wenn kurzfristig Impfstoffdosen verfügbar sind, werden dann einige der Personen auf dieser Vormerkliste mit sehr geringem zeitlichem Vorlauf angerufen und gefragt, ob sie für eine Impfung zur Verfügung stehen.

Wichtig: Diese Menschen haben Priorität

Folgende Personengruppen dürfen sich laut BRK-Kreisverband in dieser Vormerkliste eintragen:

  • 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • 2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • 3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • 4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, und
  • 5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Nur über das Online-Portal

"Eine Eintragung durch einen Anruf oder eine E-Mail ist leider nicht möglich", heißt es in der Mitteilung weiter. Sollte ein Impfwilliger selbst keine technische Möglichkeit haben, sich online einzutragen, bitten die Impfzentren, die Eintragung über einen Freund oder Verwandten zu organisieren.

"Bitte macht euch aber nicht allzu viel Hoffnung: Die Vormerkliste wird sehr wahrscheinlich deutlich länger als die Anzahl der kurzfristig verfügbaren Impftermine", schreibt das BRK. Sobald eine reguläre Anmeldung für Impftermine möglich ist, sollen die Vormerkliste wieder geschlossen und – nach vorheriger Information aller noch darauf befindlichen Menschen – die Daten gelöscht werden. Derzeit hat der Freistaat Bayern laut BRK vor, ab dem 15. Januar das endgültige Anmeldeportal für die Corona-Impfungen freizuschalten. "Dann steht hoffentlich auch genug Impfstoff zur Verfügung, um jeder Person, die einen Anspruch höchster Priorität auf die Schutzimpfung hat, zügig ein Impfangebot zu machen."

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Amberg27.12.2020
 
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