Amberg
27.09.2021 - 09:35 Uhr

Inzidenz in Amberg-Sulzbach seit Sonntag unverändert

Das RKI meldet am Montag für den Landkreis Amberg-Sulzbach lediglich einen neuen Corona-Fall. Seit Sonntag sind die Inzidenzen in Stadt und Land nicht gestiegen.

Das RKI meldet am Montag für den Landkreis Amberg-Sulzbach einen neuen Corona-Fall. Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Das RKI meldet am Montag für den Landkreis Amberg-Sulzbach einen neuen Corona-Fall.

Inzidenz

Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) seit Sonntag unverändert. Das RKI meldete am Montag, 27. September, einen Wert von 37,9 (Sonntag: 37,9). Auch in der Stadt Amberg meldete das RKI keinen Anstieg - die Inzidenz liegt am Montag unverändert bei 99,9. (Quelle: Robert-Koch-Institut, 27. September, 3.15 Uhr).

Neuinfektionen

Das RKI vermeldete am Montag einen neuen Corona-Fall für die Region. Somit steigt auch die Zahl der Infizierten seit Pandemiebeginn: Im Landkreis liegt sie bei 5093, in Amberg seit Sonntag unverändert bei 2057,

Todesfälle

In der Region Amberg-Sulzbach ist am Montag kein weiterer Todesfall auf Covid-19 zurückzuführen. Somit sind seit Pandemiebeginn an oder mit einer Corona-Infektion in Amberg bisher 27 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, sowohl draußen als auch drinnen. Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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