Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten. Daraus resultieren ab diesem Samstag, 29. Mai, weitere Lockerungen, wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach mitteilt.
- Einzelhandel
Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvergabe, ohne Test und ohne Kontaktdatenerfassung besucht werden.
- Kultur und Freizeit
Gleiches gilt für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und andere Kulturstätten. Auch hier fällt eine Terminbuchung und die Kontaktdatenerfassung weg.
Für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos entfällt die Testpflicht ebenfalls. Zudem sind kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher möglich, ebenfalls ohne vorherigen Test.
Und auch für Stadt-, Gäste- und Naturführungen entfällt die Testpflicht.
Freibäder im Landkreis können ab Samstag mit Termin, aber dafür ohne vorherigen Test besucht werden.
- Gastronomie
Für den Besuch der Außengastronomie sind ab Samstag keine Reservierung und keine Tests mehr erforderlich. Kontaktdaten müssen aber erfasst werden.
- Sport
Beim Sport gelten ab Samstag folgende Regeln: Kontaktfreier Sport kann im Innenbereich, auch in Fitnessstudios nach vorheriger Terminvereinbarung, ohne Test ausgeübt werden. Unter freiem Himmel ist sowohl kontaktfreier Sport als auch Kontaktsport für bis zu 25 Personen erlaubt. Auch hier fällt die Testpflicht weg.
Bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen sind bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt.
- Tourismus
Bestand hat die Testpflicht dagegen im Bereich Tourismus. Bereits seit Freitag, 21. Mai sind Übernachtungsangebote in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen auch zu touristischen Zwecken wieder erlaubt. Jedoch müssen die Gäste bei der Anreise und dann alle weiteren 48 Stunden einen höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen.
- Kontaktbeschränkungen
Keine Veränderung gibt es auch bei den Kontaktbeschränkungen. Weiterhin dürfen sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen spielen bei der Berechnung der Gesamtzahl keine Rolle.
- Schule und Tagesbetreuung
Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert weiter stabil unter 50 bleiben, findet nach den Pfingstferien an allen Schulen Präsenzunterricht statt. Das hatte das Bayerische Kabinett per Ministerratsbeschluss am 18. Mai auf den Weg gebracht.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können wieder normal öffnen.
Die aktuell gültigen Regeln sind auch auf der Internetseite des Landkreises
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