In diesem Fall gilt die "2G"-Regel: Ein Amberger (65) wollte am Freitagmittag in einem Geschäft am Bahnhof ein gekauftes Getränk konsumieren. Der Inhaber machte den Mann darauf ausfmerksam, dass er dafür eine Corona-Impfung oder seine Genesung nachweisen müsse. Das wollte der Kunde aber nicht akzeptieren. Damit nicht genug, verletzte der Mann den Inhaber auch noch leicht am Arm. Der Geschäftsmann forderte den renitenten Gast mehrfach dazu auf, zu gehen, bis dieser das auch tat. Beamte der Polizeiinspektion Amberg trafen den 65-Jährigen dann noch im Umfeld des Geschäfts an. Wegen des Vorfalls dort wurde gegen den Amberger ein Strafverfahren eingeleitet. Der Vorwurf gegen ihn lautet Körperverletzung und Hausfriedensbruch.
Amberg
10.01.2022 - 15:19 Uhr
Kein Bock auf "2G": Strafverfahren gegen einen Amberger
von Heike Unger
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