Amberg
21.06.2018 - 14:20 Uhr

Kreissäge zu laut: Faust in Nachbars Gesicht

Der Mann ist alkoholkrank und neigt im Rausch zur Aggressivität. Langes Vorstrafenregister und von daher eigentlich keine Aussicht auf Bewährung für eine vom Amtsgericht verhängte halbjährige Freiheitsstrafe. Er bekommt sie. Unter Auflagen.

Weil er seinen Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, sitzt ein heute 36-Jähriger vor Gericht. DPA, Agentur
Weil er seinen Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, sitzt ein heute 36-Jähriger vor Gericht.

(hwo) Als Richter Gerd Dreßler, Vorsitzender der 3. Strafkammer beim Landgericht, die ellenlange Liste meist aus körperlichen Übergriffen bestehenden Vorahndungen verlas, wurde klar: Da saß ein heute 36-Jähriger, der die Faust einsetzt, wenn ihm etwas nicht passt. Gesteuert vom Alkohol, gewohnheitsmäßig und exzessiv genossen.

Der Vorfall, um den es jetzt ging, trug sich in der Amberger Innenstadt zu. Der Mann, mit über zwei Promille unterwegs, hatte sich darüber empört, dass ein Nachbar mit der Kreissäge Brennholz machte. Er setzte ihm die Faust mitten ins Gesicht und auch die Säge bekam einen Tritt ab.

Beim Amtsgericht gab es dafür keine Nachsicht: Der 36-Jährige wurde für ein halbes Jahr hinter Gitter geschickt und damit an einen Ort, den er bereits kannte. Doch nun hat er endlich nach langer Arbeitssuche eine Stelle gefunden und könnte in Vollzeit übernommen werden. Also musste die 3. Strafkammer des Landgerichts in einer Berufungsverhandlung die Zukunftsentscheidung für den Mann herbeiführen. Er selbst stöhnte: "Wenn ich rein muss, bin ich wieder arbeitslos."

Dem Angeklagten schwebte eine für ihn optimale Lösung vor: Bei einer Bewährungsstrafe würde er sich in die ambulante Alkoholtherapie begeben, ließ er anklingen. Doch das reichte Richter Dreßler bei weitem nicht. "Sie müssen in den Entzug", hielt er dem 36-Jährigen entgegen. Allerdings mit der Zusicherung. "Dies sollte innerhalb eines Jahres geschehen. Da könnten Sie sich mit dem Arbeitgeber absprechen."

Verteidiger Michael Schüll redete mit seinem Mandanten unter vier Augen. Danach unterstrich Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier, dass er nur unter der Bedingung eines Alkoholentzugs auf zunächst unbestimmte Dauer einer Bewährungsstrafe zustimmen werde. Außerdem ließ Strohmeier anklingen: "Die Faust eines Mannes hat im Gesicht eines anderen nichts zu suchen."

Die Strafkammer setzte in ihrem Urteil die halbjährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Mit den Auflagen: Der Mann muss sich einen Therapieplatz suchen und dort bleiben, so lange es die Ärzte für notwendig erachten. "Manchmal funktioniert das in ein paar Monaten, oft aber dauert es auch länger", informierte Richter Dreßler den Angeklagten. Der akzeptierte. Allerdings zähneknirschend.




 
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