Amberg
05.03.2021 - 13:14 Uhr

Maskenpflicht in Amberg: Stadt kündigt Kontrollen in der Altstadt an

Oberbürgermeister Michael Cerny und Polizeidirektor Thomas Lachner appellieren an die Bürger, sich und andere zu schützen. Dazu gehört auch, sich an die Maskenpflicht in frequentierten Bereichen der Amberg Altstadt zu halten.

Oberbürgermeister Michael Cerny (rechts) und Polizeidirektor Thomas Lachner appellieren an Bürger, die seit 27. Februar in der Innenstadt geltende Maskenpflicht einzuhalten. Bild: Susanne Schwab, Stadt Amberg/exb
Oberbürgermeister Michael Cerny (rechts) und Polizeidirektor Thomas Lachner appellieren an Bürger, die seit 27. Februar in der Innenstadt geltende Maskenpflicht einzuhalten.

"Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie in den ausgeschilderten Bereichen oder noch besser, wann und wo immer es geht, eine Maske. Das ist noch immer die beste Möglichkeit, sich und andere Menschen vor dem Coronavirus zu schützen." Diesen Appell richtet OB Michael Cerny an die Bürger. Er und Thomas Lachner, Leiter der Polizeiinspektion Amberg, weisen eindringlich auf die Maskenpflicht hin, die in stark frequentierten Bereichen der Altstadt seit vergangenem Samstag besteht.

"Es sollte im Interesse aller sein, zum Schutz unserer Mitmenschen, aber auch unserer eigenen Person Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten. Dazu ist es notwendig, dass die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ernst genommen und befolgt wird", betont Polizeidirektor Thomas Lachner. Die Bereiche, in denen Maskenpflicht gilt, und das Vorgehen seien mit dem Kommunalen Ordnungsdienst abgestimmt.

Im ersten Schritt werde der Kommunale Ordnungsdienst, unterstützt durch Fußstreifen der Polizei, Bürger, die dort keine Maske tragen, auf die noch ungewohnte Situation hinweisen. Nach einer gewissen Toleranzzeit würden dann Verstöße konsequent verfolgt. Die Maskenpflicht musste die Stadt laut Pressemitteilung aus dem Rathaus aufgrund eines zunehmenden Passanten-Aufkommens festlegen. Grundlage dafür sei die elfte bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone, deren Verlängerungen zum Bahnhof und zum Malteserplatz, außerdem für den zentralen Busbahnhof sowie in einigen angrenzenden Straßen und Plätzen. Hinweisschilder weisen auf die Maskenpflicht hin. Auf zentralen Begegnungsflächen, auf denen die Maskenpflicht besteht, darf kein Alkohol konsumiert werden. Vergehen werden mit Geldbuße bestraft.

Amberg02.03.2021
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