(hwo) Die Skulptur der Dame Justitia hat zweierlei Merkmale: Verbundene Augen und eine Waagschale. Diese Waage wird ganz besonders dann gebraucht, wenn es um die Einordnung geht, ob es die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet, jemanden unter allen Umständen einzusperren.
Schwangere Ladendiebin
Vor der Richterin Julia Taubmann saß eine 28-Jährige aus dem nördlichen Landkreis. Seit kurzem verheiratet und Mutter zweier kleiner Kinder. Was ihr Staatsanwältin Jennifer Jäger vorhielt, war kein größerer Kriminalfall. Hoch schwanger unterwegs auf Ladendiebstahl in Sulzbach-Rosenberg und in den Regalen greifend nach einigem, was nicht unbedingt notwendig war. Ein aus seiner Verpackung entfernter Duftwasser-Flacon, ein Spray, Babyartikel. Eine Detektivin beobachtete das und wurde tätig. Kurz nach der Kasse, an der die Frau ein paar andere Waren bezahlt hatte.
Ein Ladendiebstahl, wie er die Justiz täglich beschäftigt. In diesem Fall aber sehr gravierend. Denn die junge Mutter brachte etliche Vorstrafen mit. Eigentumdelikte quer durch die Oberpfalz. Wiederholt Bewährungsstrafen, die wegen Rückfalls widerrufen wurden. Also musste sie nach der Rechtslage erneut hinter Gitter.
Würden sich die Tore einer Frauenhaftanstalt abermals öffnen? Die Frau stand quasi mit einem Bein bereits im Gefängnis. Sie stemmte sich wortreich dagegen. "Früher war ich nur in schlechter Gesellschaft unterwegs, heute habe ich Mitverantwortung für eine Familie übernommen." Bei einem weiteren Knastaufenthalt gebe es nur einen regelmäßig den Lebensunterhalt verdienenden Ehemann. "Omas und Opas, die aufpassen könnten, haben wir nicht." Staatsanwältin Jennifer Jäger blickte auf das umfangreiche Vorstrafenregister und zeigte sich unnachgiebig. "Sie ist ein mehrfacher Bewährungsversager und braucht Fixpunkte wie das Gefängnis, um endlich zur Einsicht zu kommen." Die Anklagevertreterin verlangte vier Monate Haft und sah angesichts des neuerlichen Rückfalls keine Chance für die Frau, dem Knast zu entgehen.
Tränen der Erleichterung
Die Richterin überlegte ungewöhnlich lange und entsprach dann dem Strafantrag von Verteidiger Michael Trummer. Er hatte vier Monate zur Bewährung verlangt. Mit Tränen der Erleichterung hörte die 28-Jährige das Urteil. Es war mit Auflagen verbunden: Sie, die nun ihre Kinder nicht allein lassen muss, bekommt für mehrere Jahre einen Bewährungshelfer und muss Sozialberatung in Anspruch nehmen. Die gestohlenen Waren hatte sie noch am Tatort bezahlt.













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