Amberg
26.05.2026 - 18:23 Uhr

Nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter im Landkreis Amberg-Sulzbach

Im Landkreis Amberg-Sulzbach gilt ab sofort ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter. Damit sollen Igel und andere kleine Wirbeltiere geschützt werden.

Dr nächtliche Betrieb von Mährobotern ist im Landkreis Amberg-Sulzbach ab sofort verboten. Symbolbild: Gabriele Schönberger
Dr nächtliche Betrieb von Mährobotern ist im Landkreis Amberg-Sulzbach ab sofort verboten.

Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren hat das Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Allgemeinverfügung zum Betrieb von Mährobotern erlassen. Demnach ist ab sofort der Einsatz von Mährobotern im gesamten Landkreis in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten. Angaben zum genauen Zeitpunkt des Sonnenaufgangs beziehungsweise Sonnenuntergangs können beispielsweise unter https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter abgerufen werden, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Mit der Regelung reagiere die Untere Naturschutzbehörde auf die zunehmende Gefährdung insbesondere von Igeln durch autonom arbeitende Mähroboter – also Serviceroboter, die selbsttätig (nicht ferngesteuert) eine vorgegebene Fläche mähen können. „Die Tiere sind vor allem in den Abend- und Nachtstunden aktiv und rollen sich bei Gefahr typischerweise zusammen, anstatt zu flüchten. Dadurch können sie von den Geräten schwer verletzt oder getötet werden“, heißt es.

Der Europäische Igel zähle zu den besonders geschützten Arten. Laut aktueller Roter Liste der Säugetiere sei in Deutschland ein deutlicher Bestandsrückgang festzustellen. Einer der gravierendsten Gründe seien fehlende Insekten als Hauptnahrungsgrundlage des Igels infolge von Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Eine weitere Ursache ist laut Mitteilung das Fehlen geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Dort mangele es häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können. In der Folge wichen Igel häufig in Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten aus.

Schätzungen zufolge seien die Tierbestände in den städtischen Bereichen mittlerweile teilweise höher als in der freien Landschaft. Städte und Gemeinden trügen daher eine besondere Verantwortung für den Schutz von Igeln in diesen Ersatzlebensräumen. Unter anderem in Gärten würden häufig Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, darstellten.

Nach Angaben der Igelhilfe Schmidmühlen seien allein im vergangenen Jahr 120 verletzte Igel aufgenommen worden, davon hätten rund zehn Prozent Schnittverletzungen aufgewiesen. Laut Mitteilung ist davon auszugehen, dass sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht gefunden werden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen werden.

Das Verbot gilt nicht für den Betrieb von Mährobotern in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern. Darüber hinaus können bei der Unteren Naturschutzbehörde Ausnahmen oder Befreiungen beantragt werden, wie es weiter heißt. Die Allgemeinverfügung trete mit sofortiger Wirkung in Kraft. Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften könnten als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.

OnetzPlus
Amberg26.05.2026
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