Amberg
20.08.2020 - 16:14 Uhr

Notorische Geldnot als Triebfeder

Zwei Jahre und fünf Monate muss ein 25-Jähriger aus dem Landkreis absitzen. Der Mann verübte diverse Straftaten, unter anderem wollte er sogenanntes "Movie Money" in den Umlauf bringen.

Er stahl einen nagelneuen Audi S3 und brachte "Movie Money" in Umlauf: Dafür kassierte ein 25-Jähriger vor dem Schöffengericht am Amberger Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Bild: Oliver Berg/dpa
Er stahl einen nagelneuen Audi S3 und brachte "Movie Money" in Umlauf: Dafür kassierte ein 25-Jähriger vor dem Schöffengericht am Amberger Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Mit Fußfesseln wurde der 25-jährige Angeklagte aus der JVA Amberg, wo er seit 21. Februar in U-Haft sitzt, zum Schöffengericht beim Amtsgericht vorgeführt. Nach der Hauptverhandlung wurde er wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Denn Richter Peter Jung erhielt den Haftbefehl gegen den 25-Jährigen aufrecht. Verurteilt hatte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Bei seinen Straftaten hatte der Beschuldigte eine ziemliche Dreistigkeit und kriminelle Energie an den Tag gelegt und seine 19-jährige, ebenfalls aus dem Landkreis stammende, Freundin teilweise mit einbezogen. Diese wurde zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt - mit der Auflage einer Zahlung an den Kinderschutzbund. Die Beweislast war nach dem Vortrag des Staatsanwalts wohl eindeutig, akribisch hatten die Fahnder recherchiert.

Ein zweiter Verhandlungstag war nicht erforderlich. Darauf hatte schon zu Beginn des Prozesses ein Rechtsgespräch zwischen den Pflichtverteidigern Jörg Jendricke sowie Rudolf Pleischl mit Richter und Staatsanwalt hingedeutet. Beide Angeklagten legten später ein Geständnis ab. Das beschleunigte den Prozess ganz wesentlich - und es gereichte den Angeklagten nicht zum Nachteil.

Fabrikneuen Audi S 3 geklaut

Der 25-Jährige aus dem Landkreis hatte wohl an chronischer Geldknappheit gelitten. Jedenfalls war die monetäre Lage Triebfeder für seine Taten, die ihm die Amberger Staatsanwaltschaft vorwarf. Anfang Dezember 2019 hatte sich der Beschuldigte mit einem anderweitig verfolgten Mittäter auf dem Stellplatz eines Autohauses in Schwandorf ein Fahrzeug ausgesucht, das er stehlen wollte. Nach dem Diebstahl sollte der Wagen an seinem Wohnort im Landkreis in einer Garage geparkt werden. Ein bislang unbekannter Abnehmer aus Polen hätte dafür angeblich 5000 Euro gezahlt. Am Tag darauf entwendete der Angeklagte mit seinem Kumpel tatsächlich von dem Firmengelände ein Auto: einen fabrikneuen Audi S 3 im Wert von 60 000 Euro. Der Angeklagte schraubte laut Staatsanwalt Kennzeichen an und fuhr durch eine Öffnung im Maschendrahtzaun über eine Wiese weg. Der Schlüssel steckte im Auto. Bei der Flucht wurde der Kotflügel beschädigt, was einen Schaden von 5000 Euro verursachte. Das Pech des Angeklagten: Bei Ensdorf ging ihm der Sprit als. Er ließ den Wagen stehen, wollte ihn später holen - aber da hatte die Polizei das gestohlene Auto bereits entdeckt und sichergestellt.

Im Januar zapfte der Mann mit einer elektronisch betriebenen Pumpe am Parkplatz des Amberger Güterbahnhofs aus einem Lkw-Tank 40 Liter Diesel ab. Ein Mittäter stand Schmiere. Durch den Verkauf des Kraftstoffs wollte sich der Angeklagte nicht eine einmalige, sondern eine regelmäßige Einnahmequelle verschaffen. Wegen Geldknappheit hatten der Mann und seine Freundin außerdem eine besonders absurde Idee, für die das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Geldfälschung vorsieht. Das Paar erwarb übers Internet falsche Euro-scheine, sogenanntes Filmgeld, auch "Movie Money" genannt. Dabei handelt es sich um falsche Banknoten, bei denen wichtige Sicherheitsmerkmale fehlen. Dieses wird für Filmaufnahmen und Zaubershows verwendet. Das falsche Geld wollte das Pärchen nach und nach in Umlauf bringen, insgesamt 268 000 Euro, gestückelt von Noten von zehn bis 500 Euro.

Falschgeld eingezahlt

Den Großteil des Falschgelds stellte die Polizei im Auto des Angeklagten und in der Wohnung seiner Freundin sicher. Ende Januar zahlte der Angeklagte an einem Geldautomaten mit der Bankkarte seiner Freundin auf deren Konto 14 falsche 200-Euro-Scheine ein. Die Scheine wurden als fälschungsverdächtig erkannt und einbehalten. Durch das Einzahlen brachte der junge Mann das Falschgeld in Umlauf, was den Tatbestand der Geldfälschung erfüllt. Das Konto landete nicht auf dem Konto der Angeklagten - stattdessen kam die Polizei.

Amberg20.08.2020
 
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