Nachfragen bei der Stadt Amberg und im Landratsamt zeigen: Der Ansturm auf Grüngutcontainer in den Wertstoffhöfen und außerhalb ist um diese Jahreszeit „ganz normal“. Die ersten sonnigen Tage nach der Winterzwangspause locken Gartenfreunde zur Arbeit ins Freie, das war in den vergangenen Jahren auch ohne Coronakrise schon so, lautete das Fazit beider Verwaltungen.
Die dabei momentan allerdings unterschiedliche Regelungen haben: Während die Amberger Wertstoffhöfe geschlossen sind, sind die im Landkreis offen. Allerdings nur mit einer Notbesetzung von Mitarbeitern, die angehalten sind, Abstand zu wahren. Um den zu ermöglichen, gibt es laut Robert Graf, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft am Landratsamt, vielerorts Blockabfertigung: Dabei würden nur zehn Autos auf einmal auf das Gelände gelassen. Das sorge für ein wenig längerer Wartezeiten, aber „es klappt“, berichtet Graf – auch wenn es hier wie überall immer den einen gebe, der sich aufrege.
Um den Andrang in schwierigen Zeiten klein zu halten, appelliert Graf an alle, momentan „nur in dringenden Fällen“ zum Wertstoffhof zu kommen: Vieles könne man auch zu Hause zwischenlagern, bis sich die Situation normalisiere. Nach Autokennzeichen „aussortiert“ wird entgegen mancher Gerüchte übrigens nicht. Zumal seit einiger Zeit der Kennzeichenwechsel bei Umzug keine Pflicht mehr sei: An der Autonummer sei also ohnehin nicht mehr erkennbar, ob da ein Landkreisbürger oder ein Amberger unterwegs ist.
Thomas Graml von der Pressestelle der Stadt Amberg bittet um Verständnis dafür, dass deren Wertstoffhöfe derzeit geschlossen sind. Die Bürger hätten aber Zugang zu frei stehenden Containern für bestimmte Wertstoffe. Der Entsorger sei gebeten worden, diese zügig zu leeren. Amberger könnten zudem auch ohne Wertstoffhof Möglichkeiten wie Biomülltonne oder gelben Sack nutzen. Ob hier wegen der Wertstoffhof-Schließungen mehr Material anfällt als üblich, könne man jetzt noch nicht sagen: Die aktuelle Abrechnung liege noch nicht vor, sagte Graml.
Für Kleingärtner gelten übrigens keine Sonderregeln, sondern dieselben Ausgangs-Beschränkungen wie für die Allgemeinheit: Also ist garteln erlaubt, allerdings nur im Beisein von Angehörigen, die im selben Haushalt leben. Ansonsten gilt auch hier: Abstand halten.


















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.