Amberg
20.04.2023 - 12:37 Uhr

ÖPNV am Freitagvormittag durch Warnstreik lahmgelegt

Das wird die Morgenroutine vieler Familien durcheinanderwürfeln: Am Freitag, den 21. April, fallen aufgrund eines Streiks der Gewerkschaften Verdi und EVG viele Buslinien in Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach aus.

Schüler werden aufgrund eines Streiks auf andere Verkehrsmittel zurückgreifen müssen, um in die Schule zu kommen. Archivbild: Hartl
Schüler werden aufgrund eines Streiks auf andere Verkehrsmittel zurückgreifen müssen, um in die Schule zu kommen.

Aufgrund eines Warnstreikes der EVG, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, kommt es am Freitag, den 21. April, im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg bis etwa 11 Uhr zu Fahrtausfällen im Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS). Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes sind folgende Linien betroffen:

454 (Emhof – Schmidmühlen – Amberg), 455 (Neuersdorf – Schnaittenbach – Hirschau – Amberg), 456 (Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg), 458 (Amberg – Hahnbach – Vilseck), 459 (Amberg – Lintach – Kemnath am Buchberg/Massenricht), 460 (Amberg – Kastl – Lauterhofen – Neumarkt), 461 (Amberg – Hohenburg – Adertshausen) und 486 (Amberg – Schäflohe – Karmensölden – Sulzbach-Rosenberg).

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt auf der Homepage des ZNAS unter www.znas.de, im Kundenbüro des ZNAS oder auf der Facebook-Seite des Zweckverbandes zu informieren.

Außerdem teilte die Deutsche Bahn mit, dass durch den Streik der DB-Nahverkehr vormittags weitestgehend ausfällt. Der Fernverkehr werde sogar von 3 bis 13 Uhr eingestellt.

Schulamtsdirektorin Beatrix Hilburger vom Staatlichen Schulamt Amberg betont jedoch: „Grundsätzlich findet am Freitag Präsenzunterricht statt.“ Die Schulen könnten die Situation vor Ort am besten beurteilen, insbesondere ob und in welchem Umfang die Schüler mit Blick auf die Schülerbeförderung an ihrer Schule betroffen sind. Sie könnten dann gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, teilt Hilburger weiter mit. „Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund des Warnstreiks nicht die Schule erreichen können, so haben diese beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten die Schule zu informieren und gelten als entschuldigt.“

 
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