Bei einer Sportanlage im Stadtgebiet fuhr am Sonntagmittag ein 70-jähriger Autofahrer beim Ausparken ein Fahrzeug an und entfernte sich, ohne seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Schadenregulierung nachzukommen. Ein 34-jähriger Spaziergänger beobachtete den Vorfall und verständigte die Polizei, die den Unfallverursacher schnell ermittelt hatte. Ihm wird unerlaubtes Entfernen von Unfallort vorgeworfen und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, denn ein Parkrempler ist kein Kavaliersdelikt!















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