"Trotz Ladung nicht zu kommen, hat hier momentan eine Art Lauf", beschrieb Amtsrichterin Nadine Sand ihre Eindrücke und bedauerte damit eine Lage, die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber der Justiz deutlich werden lässt.
Wenn jemand unentschuldigt und ohne triftigen Grund seinem Prozess fernbleibt, muss er allerdings mit Konsequenzen rechnen. Denn dann bleibt die Justiz nicht tatenlos. Es gibt mehrere Arten, auf Ignoranz zu antworten. Eine davon ist, den Einspruch gegen einen zuvor vom Beschuldigten angefochtenen Strafbefehl zu verwerfen. Dabei lautet der Grundsatz: Wer zur Wahrnehmung seiner Interessen nicht erscheint, muss mit einer solchen Reaktion rechnen.
Hat die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Fall keine Ahndung per Strafbefehl beantragt und sofort Anklage erhoben, besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Sitzungshaftbefehl zu erlassen. Dann würde der säumige Angeklagte von der Polizei gesucht, festgenommen und bis zu einem nächsten Termin hinter Gitter gebracht.
Außerdem kann auch die direkte Vorführung durch Polizisten zum neu angesetzten Verfahrenstermin angeordnet werden. Anders beschrieben: Uniformierte fahren an der Wohnung vor und bringen den Angeklagten zum Sitzungssaal.
Nach 15 Minuten vergeblichen Ausharrens kamen Richterin Sand und Staatsanwalt Jakub Uhlik im vorliegenden Fall zu einer anders gearteten Lösung. Der 28-Jährige hatte sich trotz Hausverbots in einem Asylbewerberheim aufgehalten und Bewohner massiv mit Fäusten und einem Stuhl bedroht. Die Strafsache gegen ihn wurde nun in ein Strafbefehlsverfahren gewandelt.
Das bedeutete im Klartext: Der mutmaßliche Ruhestörer bekommt jetzt auf dem Postweg mitgeteilt, dass gegen ihn eine mehrmonatige Haftstrafe mit Bewährung verhängt wurde. Dagegen könnte er aber Einspruch erheben. Dann wäre wieder Termin vor einem Richter.











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