Susanne Schwab, Pressesprecherin der Stadt Amberg, erklärte am Freitag auf Nachfrage der AZ, die Verwaltung werde den Sachverhalt noch einmal genau prüfen und erst kommende Woche das weitere Vorgehen festlegen. Für die Entscheidung, ob man Beschwerde gegen die vorläufige Anordnung des Verwaltungsgerichts einlege, habe man zwei Wochen Zeit.
Dem Pflanztrog kommt die Aufgabe zu, den ausgebauten Ostteil der Dostlerstraße und ihren nicht ausgebauten Westteil deutlich zu trennen. Das ist die Voraussetzung, dass die Stadt Amberg wenigstens den Anwohnern im Osten Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau in Rechnung stellen kann. Bis spätestens zum 31. März muss das über die Bühne sein, da ab dem 1. April diese Beiträge per Gesetz abgeschafft sind.
Der Pflanztrog wurde am 7. Januar aufgestellt. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Anwohner Manfred Postler dagegen eine vorläufige Anordnung des Verwaltungsgerichts Regensburg erwirkt hatte. Ihr Inhalt: Die Stadt müsse den Pflanztrog wieder beseitigen. Als Begründung dafür wurden vor allem verkehrsrechtliche Gesichtspunkte angeführt.

















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