Die Polizeiinspektion Amberg spricht in ihrem Pressebericht davon, dass der Einbrecher nahezu drei Wochen lang die Polizei in Atem gehalten hatte. Er hatte Autos geöffnet und daraus Sachen geklaut, sich in Keller geschlichen und war auch in die Berufsschule und in ein Restaurant an der Regensburger Straße eingebrochen. Der Höhe des Schadens und der Beute wuchs täglich an. Bis Freitag zählte die Amberger Polizei 35 Eigentumsdelikte, die "eindeutig der Handschrift eines Täters zugeordnet werden konnten".
Ton kam eindeutig aus einem Zimmer
Als ein neuer Fall bei der Polizei aufploppte, gab der Geschädigte gegenüber den Beamten an, dass ihm unter anderem seine Bluetooth-Kopfhörer entwendet worden waren und er diese orten könne. Die Ortung zeigte ein Gebäude an, das laut Pressebericht "kein unbekanntes Ziel für die Amberger Ermittler war". Die Beamten bezogen Stellung an der Sozialunterkunft im Stadtosten und ließen über die Kopfhörer einen Ton abspielen, der eindeutig aus einem Zimmer kam.
Im Raum befanden sich nicht nur die geklauten Kopfhörer, sondern nach Polizeiangaben "auch der dazugehörige Dieb". Bei seiner Festnahme bat der 23-jährige um einen Rechtsanwalt, zu den ihm vorgeworfenen Taten äußerte er sich nicht. Am Samstag wurde der Mann dem Haftrichter vorgeführt. Dieser schickte den 23-Jährigen in Untersuchungshaft.
Bürger sollen ihr Eigentum überprüfen
Die Polizei fordert die Bürger auf, ihr Hab und Gut zu überprüfen. Insbesondere will die Polizei wissen, ob jemand in den vergangenen drei Jahren bestohlen wurde, ob das Auto aufgebrochen und daraus Sachen geklaut worden und ob Keller- oder Gartenabteile aufgebrochen wurden. Wer bestohlen wurde, soll sich bei der Polizei melden beziehungsweise ergänzende Angaben machen.
Hintergrund ist, dass die Polizei einen Teil des aufgefundenen Diebesguts noch keiner Straftat beziehungsweise einem Geschädigten zuordnen kann. "Darunter fällt zum Beispiel ein Briefmarkenalbum", heißt es in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Amberg. Die Polizeiinspektion kündigt eine Aufstellung der noch nicht zugeordneten Gegenstände an, sobald die Ermittler alles Aufgefundene bearbeitet haben.













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