Im Stadtgebiet von Amberg hat ein umfassendes Projekt zur Erfassung seltener Tierarten begonnen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat diese sogenannte Naturschutzkartierung in Auftrag gegeben, die in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt wird. Ziel ist es, die Lebensräume seltener Tierarten aus verschiedenen Gruppen zu erfassen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2027 vorliegen und für verschiedene Maßnahmen und Planungen genutzt werden, wie das LfU in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
Zoologische Daten ergänzen Kartierung
Die Kartierungsarbeiten umfassen die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken. Ein Fachbüro aus Bad Neustadt an der Saale führt die Arbeiten durch. Die Experten arbeiten vor allem in den ländlich geprägten Bereichen des Stadtgebiets, um bekannte Fundorte gefährdeter Arten zu überprüfen und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Ziel ist ein umfassender Überblick über die Artenvielfalt im Stadtgebiet und die Bestandsentwicklung der einzelnen Arten.
Knapp 80 Zielarten wurden benannt, nach ihnen suchen die Experten gezielt. Dazu gehören die Schlingnatter, die Gelbbauchunke, Libellen wie die Grüne Keiljungfer oder die zierlichen Binsenjungfern, verschiedene Scheckenfalter und Bläulinge sowie selten gewordene Heuschrecken wie der Feld- und der Heidegrashüpfer. Auf den Untersuchungsflächen werden nicht nur die besonders gefährdeten Arten, sondern auch häufige Arten dokumentiert, um eine Vergleichsgrundlage für künftige Entwicklungen zu erhalten.
Ergebnisse für Naturschutzmaßnahmen nutzen
Nach Abschluss der zweijährigen Geländearbeiten erwarten die Verantwortlichen Erkenntnisse zu etwa 150 bis 200 wertvollen Lebensräumen im Stadtgebiet. Hinzu kommen konkrete Empfehlungen für Verbesserungs- und Pflegemaßnahmen, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden können. Das Amt für Ordnung und Umwelt wird die Ergebnisse nutzen, um gezielt Fördermaßnahmen für bedrohte Arten umzusetzen.
Die Naturschutzfachkartierung liefert Informationen über bedrohte Tierarten in Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeit, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie dient lediglich als Bestandsaufnahme und erfasst eine fachlich begründete Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.