Der Übergriff liegt eineinhalb Jahre zurück. In einer Schwandorfer Wohnung fiel der damals 28 Jahre alte Mann über seine Freundin her. Er schlug der Frau mehrfach so heftig ins Gesicht, dass sie mit blutender Nase zu Boden fiel und in dieser wehrlosen Lage auch noch einen heftigen Fußtritt erhielt. Die Unbeherrschtheit wurde mit Schimpfworten wie "Schlampe" begleitet. Eine ähnlich brutale Attacke hatte sich zuvor schon einmal ereignet und die Justiz beschäftigt. Das Schwandorfer Amtsgericht schickte den Täter vier Monate hinter Gitter. Doch ins Gefängnis mochte der Vater zweier Kinder nicht. Er zog vor das Landgericht. Das tat allerdings auch die Staatsanwaltschaft. Sie hatte in erster Instanz ein halbes Jahr Haft beantragt. Vor dem Amberger Landgericht wurde diese Forderung nun wiederholt.
Mehrere Konflikte mit Gesetz
Die Dritte Strafkammer unter Vorsitz von Peter Hollweck rollte den Fall noch einmal auf. Dabei erfuhren die Richter, dass der heute 29-Jährige unterdessen im Raum Bremen wohnt, sich mit seiner Partnerin wieder versöhnt hat und im gastronomischen Gewerbe einer geregelten Arbeit nachgeht. Mehr noch: Die Frau, so versicherte er, wolle samt beider Kinder zu ihm ziehen und einen Neustart der Beziehung wagen. Das wurde von dem Opfer der Gewaltattacke dann auch bestätigt.
Richter Hollweck legte im Prozessverlauf großen Wert auf das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten. Dabei wurde deutlich: Der Mann brachte sieben Vorahndungen mit, ihm war wegen Raserei im Straßenverkehr der Führerschein dauerhaft entzogen worden. "Sie standen zum Tatzeitpunkt unter Bewährung", kreidete Hollweck dem Familienvater an und erinnerte außerdem an einen Diebstahl, den er zusammen mit drei anderen in Kallmünz begangen hatte. Dabei wurden mit einem angemieteten Transporter 13 Zentner Granulat entwendet, quer durch die Republik nach Norddeutschland gebracht und dort verhökert. Erschwerend kam hinzu: Der 29-Jährige hielt Termine bei seiner Bewährungshelferin nie ein.
Nicht damit gerechnet
Vom Angeklagten hörte die Strafkammer: "Ich will mein Leben ändern, für meine Partnerin und die Kinder sorgen". Das allerdings war ein Satz, den Richter öfter hören. Das nicht lange darauf verkündete Urteil traf den Mann so hart wie die Hiebe, die er ausgeteilt hatte. Das Strafmaß wurde auf fünf Monate erhöht. Außerdem muss er eine weitere Woche Haft wegen einer noch unbezahlten Geldstrafe absitzen und hat außerdem damit zu rechnen, dass eine bei ihm offene Bewährung widerrufen wird. "Zur Milde bestand hier kein Anlass", sagte Richter Hollweck in der Urteilsbegründung und fügte hinzu, dass die Strafkammer "nicht im Mindesten eine positive Sozialprognose erkennen konnte." Dem 29-Jährigen bleibt nun noch der Weg zur Revision beim Oberlandesgericht Nürnberg. "Doch auch dort wird man wohl nicht anders entscheiden", mutmaßte der Vorsitzende.







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