Amberg
27.06.2018 - 18:06 Uhr

Selbst befreit von der Sucht

Ein völlig unnormaler Fall. Wann gibt es den schon, wenn Gerichte über Drogen-Delikte zu verhandeln haben? Auf der Anklagebank sitzt ein 47-Jähriger, der offenbar ausschließlich durch eigenes Zutun von seiner Sucht losgekommen ist.

Ein ungewöhnlicher Fall, der jetzt in Amberg verhandelt wurde. Volker Hartmann/dpa
Ein ungewöhnlicher Fall, der jetzt in Amberg verhandelt wurde.

(hwo) Er geht zuverlässig zur Arbeit, führt als Junggeselle ein tadelloses Leben, hat keine Vorstrafen. Ein unbeschriebenes Blatt also, um das sich die Polizei nie zu kümmern hatte. Dann aber wird plötzlich eine Entdeckung gemacht, die Rauschgiftfahnder der Kripo beschäftigt.

Der im nördlichen Landkreis wohnende Mann besuchte im Sommer vergangenen Jahres das Sulzbach-Rosenberger Waldbad. Außerhalb der Liegewiesen kam es später, warum auch immer, zu einer Personenkontrolle. Die Uniformierten fanden zehn Gramm der hoch gefährlichen Droge Crystal Meth bei dem Mann. Ab dann gab es ein Aktenzeichen gegen ihn. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Ermittler nur eine Feinwaage, keine weiteren Rauschgiftvorräte.

Doch zehn Gramm Crystal Meth stellten eine sogenannte erhebliche Menge dar. Der 47-Jährige hatte sie offenbar für 700 Euro im Freibad gekauft. Wer der Anbieter war, wurde im Verfahren vor dem Schöffengericht nicht deutlich. Unwiderlegbar aber war: Die stattliche Portion war ausschließlich zum Eigenverbrauch erworben worden.

Vor Richter Markus Sand machte der 47-Jährige deutlich, dass er über Jahre hinweg Drogenkonsument war und es nun geschafft habe, vom Rauschgift loszukommen. Ihm, der vor der zufälligen Entdeckung der größeren Portion Crystal Meth nie Besuch von Fahndern bekommen hatte, bescheinigte Landgerichtsarzt Reiner Miedel in einem Gutachten, dass er keine Therapie brauche. "Sehr selten", hob Staatsanwalt Tobias Kinzler in seinem Plädoyer hervor. Denn eigentlich geschehe es so gut wie nie, "dass es jemand, der intensiv konsumiert, aus eigenem Antrieb heraus schafft". Ein Handel mit Crystal Meth sei nicht nachzuweisen, man müsse vom Eigenverbrauch ausgehen, bilanzierte der Anklagevertreter und hielt, von der Rechtslage her, "einen minderschweren Fall für gegeben". Dafür forderte er ein Jahr Haft mit Bewährung und 2000 Euro Geldauflage. Verteidiger Andreas Lösche hielt neun Monate für ausreichend.

Das Schöffengericht verhängte zehn Monate Gefängnis, setzte die Strafe zur Bewährung aus und fügte 2000 Euro Geldauflage zugunsten der Caritas hinzu. Der 47-Jährige muss sich allerdings regelmäßigen Kontrollen unterziehen, bei denen beobachtet werden soll, ob er seine Sucht auf Dauer wirklich überwunden hat.



 
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