Amberg
01.03.2019 - 12:39 Uhr

Sexuelle Belästigung im Hallenbad: Gericht kann keine Absicht nachweisen

Ein Mann berührt im Wildwasserkanal des Kurfürstenbads eine Frau im Intimbereich. War es mit Absicht? Vorsatz zur sexuellen Belästigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Am Ende heißt es: Freispruch. Im Zweifel für den Angeklagten.

Symbolbild. Bild: dpa
Symbolbild.

Ein 18-Jähriger berührt im Wildwasserkanal des Amberger Kurfürstenbads eine junge Frau im Intimbereich. Geschah das mit Absicht? Vorsatz zur sexuellen Belästigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Am Ende heißt es: Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten.

Der Amberger Amtsrichter Peter Jung muss an diesem Nachmittag über eine sexuelle Belästigung urteilen. Es ist eine knifflige Situation, denn - wie er später in seinem Urteil sagt - "steht diesmal nicht Aussage gegen Aussage. Sondern die Erläuterungen des Opfers sind durchaus glaubhaft." Aber eben auch jene des Angeklagten.

Panikattacken und Angst

Doch von vorne: An einem Nachmittag im September besuchte eine heute 20-jährige Kümmersbruckerin mit ihrer Schwester das Kurfürstenbad. Sie entschlossen sich, einen Abstecher in den beengten Wildwasserkanal zu machen. Nach ihren Angaben wurden sie dabei von drei jungen Männern immer wieder beobachtet. "Wir haben uns einmal im Kreis treiben lassen, dann sind die Jungs nähergekommen." Einer von ihnen wollte scheinbar an den beiden Schwestern vorbei, tauchte ab und drängelte sich unter Wasser durch. "Dabei habe ich seine rechte Hand an meiner Bikinizone gespürt." Erschrocken sei sie selbst untergetaucht. Als sie wieder über Wasser war, sei der junge Mann, der nach eigenen Angaben 18 Jahre alt ist, bereits einige Meter vor ihr gewesen. "Ich bin dann umgehend zum Bademeister."

Der Angeklagte erklärte, dass er zwischen den beiden Frauen unter Wasser hindurchschwimmen wollte. "Seitlich konnte ich nicht vorbei." Es seien sehr viele Kinder im Wildwasserkanal gewesen. Mit der Schulter habe er dann beide Mädchen berührt. Als er es bemerkt hatte, "entschuldigte ich mich. Aber sie reagierten nicht". Nach fünf Minuten seien er und seine Freunde vom Bademeister aufgehalten worden.

Die Kümmersbruckerin sagte, sie habe sich "bedrängt gefühlt". Da sie vorher von der Gruppe Jungs beobachtet worden sei, geht sie davon aus, dass sie der 18-Jährige absichtlich berührt habe. Sie unterdessen habe Panikattacken erlitten und manchmal depressive Stimmungen. Ein Neurologe verschrieb ihr schließlich Tabletten gegen die Angstzustände. Zusätzlich besucht sie seither eine Gesprächstherapie.

"Ich muss beurteilen, ob der Angeklagte das mit Absicht gemacht hat", erklärte Richter Jung der Frau nach ihrer Aussage. "So wie sie die Handbewegung beschreiben, kann der Angeklagte auch versucht haben zu paddeln." Hinzu komme, dass es im Wildwasserkanal bekanntlich sehr eng zugeht. "Dennoch habe ich keinerlei Zweifel an Ihrer Aussage."

Keine objektiven Hinweise

Auf die Anhörung zweier geladenen Zeugen verzichteten schließlich Richter Jung und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass die Berührung im Intimbereich feststehe, jedoch keine objektiven Hinweise zu einem sexuellen Vorsatz vorlägen. "Das Gesetz sieht daher ,in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten vor." Richter Jung schloss sich dem an.

Amberg10.09.2018
 
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