Amberg
13.09.2021 - 10:50 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz in Amberg und Amberg-Sulzbach geht zurück

Ist es eine Trendwende oder nur eine Verschnaufpause? Die Sieben-Tage-Inzidenz geht sowohl in der Stadt Amberg als auch im Landkreis Amberg-Sulzbach leicht zurück.

Symbolbild. Bild: dowell
Symbolbild.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach geht leicht zurück. Das liegt daran, dass für Sonntag weder in der Stadt noch im Kreis eine Neuinfektion gemeldet worden ist.

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) lag am Montag in der Stadt Amberg bei 76,1 (Sonntag: 78,5). Im Landkreis Amberg-Sulzbach beträgt die Inzidenz jetzt 26,2 (Sonntag: 27,2). Quelle: Robert-Koch-Institut, 13. September, 3.15 Uhr.

Neuinfektionen

Weder in der Stadt Amberg noch im Landkreis Amberg-Sulzbach gab es am Sonntag eine Neuinfektion. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie beträgt im Landkreis 4999 Menschen, in Amberg sind es 1962.

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G von der Inzidenz unabhängig draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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