Mit Spannung war erwartet worden, welchen Beschlussvorschlag die städtischen Juristen den Stadträten in Sachen Bürgerentscheid zur Bergwirtschaft vorlegen würden. Wie Rechtsreferent Bernhard Mitko vortrug, hatte die IG gemäß Paragraf 18 der Gemeindeordnung ausreichend Unterschriften gesammelt. Nämlich 2741 gültige - 2380 wären notwendig gewesen. Auch die Formulierung sei durchaus in Ordnung.
Wohlwollend wollte Mitko die Tatsache ausgelegt wissen, dass viele der Unterschriften zu einem Zeitpunkt gesammelt worden sind, als die Sanierung und Erweiterung der Bergwirtschaft noch auf Basis einer Baugenehmigung geschehen sollten - wofür es aber kein Bürgerbegehren geben darf. Da aber der Zeitpunkt der Unterschriften nicht exakt bestimmbar sei, müsse man hier pro IG Unser Berg urteilen.
Keine Gnade fand allerdings die angehängte Begründung vor den Augen des Stadt-Juristen. "Der Bürger darf durch den Begründungstext nicht in die Irre geführt werden", sagte Mitko. Genau das sei aber geschehen. So sei darin von einem "erheblichen Eingriff" in das Landschaftsschutzgebiet die Rede. Tatsächlich seien aber 700 Quadratmeter von rund 450 Hektar betroffen, also 0,01 Prozent der Fläche.
Auch die Lärm- und Lichtverschmutzung, die zur Begründung angeführt werde, werde durch die Maßnahme nicht erstmals passieren - sie sei auch im Bestand schon da. Es werde auch keinen "Massentourismus" dadurch geben, es werde keine neuen Straßen und andere Erschließungsmaßnahmen geben. Alles in allem genüge die Begründung den gesetzlichen Anforderung nicht, das Bürgerbegehren sei daher unzulässig und abzulehnen. Helmut Wilhelm (Grüne), an sich ein bekennender Bejaher der geplanten Baumaßnahme, stellte das Rechtsgut des Bürgerbegehrens über eine "grottenschlechte Begründung" und Klaus Ebenburger (Grüne) meldete plötzlich Bedenken gegen das Projekt Bergwirtschaft an sich an.
Er habe den Initiatoren persönlich geraten, sich juristischen Beistand für das Bürgerbegehren zu holen, meldete sich Oberbürgermeister Michael Cerny zu Wort. Um eben Fehler zu vermeiden. "Ich verstehe nicht, warum man diesem Rat nicht gefolgt ist." Letztendlich stimmten die Stadträte gegen die acht Stimmen der Grünen, der Liste für Amberg sowie Josef Lorenz (Amberger Bunt) für den Vorschlag der Verwaltung, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Den Initiatoren bleibt jetzt noch der Weg zum Verwaltungsgericht.
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