Bernd H. hat sich bei einem Autohaus in der Mittleren Oberpfalz einen nagelneuen Audi Q5 gekauft. Den mit der Dreilitermaschine. 60 500 Euro hat er dafür bezahlt, das Fahrzeug besitzt eine Automatikschaltung, wartet aber ansonsten mit keinen elektronischen Gimmicks wie Spurhalteassistent oder automatischem Notbremssystem auf. Aber der Audi klackert. Bei jedem Neustart des Fahrzeugs, so schildert es der Noch-Eigentümer, gibt es ein schlagendes Geräusch und ein Ruckeln in den Pedalen.
"Das macht mich wahnsinnig", sagt Bernd H. und spielt vor Richter Jan Prokoph, der im Sitzungssaal VI des Amberger Landgerichts über den Fall zu entscheiden hat, ein Video ab, das er aufgenommen hat. Deutlich ist darauf ein Klacken zu hören. Er sei im Außendienst tätig und müsse jeden Tag das Auto mindestens zehn Mal starten, so sagt der Käufer. Er klagt auf Rücknahme. Zumal er auch das Vorgängermodell, Baujahr 2015, besitze. Da klackert gar nichts.
Stand der Technik
Das Autohaus, bei dem der Mann das Fahrzeug geordert hat, verweist auf den Hersteller. Der führt das Geräusch und das Ruckeln auf einen Selbsttest des Antiblockiersystems (ABS) zurück. Das sei Stand der Technik, so habe ihm Audi zu verstehen gegeben, führt der Kläger aus. Abfinden will er sich nicht mit der Aussage, zumal er bei einem anderen Autohaus ein ähnliches Modell probegefahren sei. Da sei zwar dieser ABS-Selbsttest ebenfalls im Hintergrund gelaufen, aber ganz sanft. Sein Auto klackere erheblich penetranter, sagte H. Ob ein Zusammenhang darin besteht, dass sein "alter" Q5 made in Ingolstadt war, der neue hingegen aus Mexiko stammt, wie er mehrfach betonte? Richter Prokoph hätte viel lieber einen friedlichen Vergleich hinbekommen, doch so einfach gestaltet sich das nicht. Er verstehe, dass jemand, der 60.000 Euro für ein Auto ausgebe, erwarte, dass alles perfekt funktioniert. Aber möglicherweise sei es ja tatsächlich so, dass es vonseiten des Herstellers keine andere Möglichkeit gebe, als dieses ABS-System mit dem vom Kläger beanstandeten Klackern zu bekommen. "Wenn es aber so ist, dass man das, was man haben will, nur so hinkriegt, dann muss man sich (vonseiten des Käufers Anm. d. Red) fragen, ob man das Auto haben will."
Von Jan Prokoph erging der Wink in Richtung Autohändler, in diesem Falle vielleicht einzulenken, um den Kunden nicht ganz zu verlieren, für das Autohaus oder die Marke. "Wenn ich mir den Kläger vom Alter her anschaue", so stellte er fest, "dann könnte ich ihm schon noch zehn bis 15 Audis abluchsen", appellierte er an die Geschäftstüchtigkeit des Händlers. Dessen Anwalt bestätigte, dass dem Autohaus an zufriedenen Kunden gelegen sei. "Aber wenn der Hersteller sagt, es ist Stand der Technik, dann ist das schwierig." Auf gut Deutsch: Der Händler fürchtet, im Fall einer Einigung auf Rückgabe auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Auto soll zurück
Damit war die Güteverhandlung an dem Punkt angekommen, an dem es kein Weiter gab. In so einem Fall wird gerne ein Gutachter beauftragt, der seine Fachexpertise dazu abgibt. Nicht anders lief es am Montag im Landgericht. Ein Experte soll sich das Fahrzeug nun anschauen und darüber befinden, ob es dem Kunden zuzumuten ist, das Klackern seines Autos hinzunehmen oder nicht. Der Kläger jedenfalls macht schon einmal deutlich, er werde sich nicht für dumm verkaufen lassen und das Fahrzeug auf jeden Fall zurück geben. Abzüglich einer gewissen Nutzungspauschale für die bisher gefahrenen 28 000 Kilometer.
Die Verhandlung wird fortgesetzt, bis dahin bleibt die Frage offen, ob ein Auto laut klackern muss, um seine Bremsanlage zu checken. "Die Autos vorher haben ja auch schon fast alle gebremst", merkte Richter Jan Prokoph dazu scherzhaft an.













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