Amberg
26.07.2020 - 09:01 Uhr

Taxis das Thema im Amberger Verkehrsausschuss

Wird Taxifahren in Amberg teurer? Müssen Rollstuhlfahrer einen Zuschlag zahlen? Ist eine zentrale Rufnummer möglich? Viel Stoff für Diskussionen im Verkehrsausschuss der Stadt Amberg.

Ist ein höherer Kilometerpreis und ein Zuschlag für Rollstuhlfahrer vertretbar? Da sind sich weder die Mitglieder des Amberger Verkehrsausschusses noch die Taxiunternehmen einig. Bild: Stephan Huber
Ist ein höherer Kilometerpreis und ein Zuschlag für Rollstuhlfahrer vertretbar? Da sind sich weder die Mitglieder des Amberger Verkehrsausschusses noch die Taxiunternehmen einig.

Um den Themenkomplex Taxi drehten sich gleich mehrere Tagesordnungspunkte in der Sitzung des Verkehrsausschusses. Zunächst verkündete Verkehrsreferent Bernhard Mitko, dass die Taxi-Ordnung der Stadt geändert werden müsse. Grund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Darin wurde im Januar die Regelung der Münchener Taxi-Ordnung über die Standplatzpflicht für unwirksam erklärt. Demnach könne nicht vorgeschrieben werden, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Bislang drohte hier bei einem Verstoß in Amberg eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro. Nun muss diese Regelung gestrichen werden.

"Die Gelegenheit haben wir genutzt, um noch weitere redaktionelle Verbesserungen an der Amberger Taxi-Ordnung vorzunehmen", erklärte Mitko. So soll künftig jedem Fahrgast eine Quittung ausgestellt werden müssen. "Die will doch eh fast keiner. Das haben wir doch jetzt bei den Bäckereien gesehen", widersprach Klaus Ebenburger (Bündnis90/Die Grünen). Weitere Ausschussmitglieder stimmten zu, dass eine Quittung ja auf Verlangen ausgehändigt werden könnte. Einen Lösungsvorschlag hatte Bürgermeister Martin Preuß. Mit der Formulierung "jedem Fahrgast muss eine Quittung angeboten werden" war das Gremium einverstanden.

Im Februar hatte eines der 15 Amberger Taxiunternehmen eine Erhöhung des Tarifs für das Stadtgebiet beantragt. Der Kilometerpreis bei Zielfahrt in Zone I oder II soll von 1,80 auf 2 Euro steigen. Rollstuhlfahrer, die in einem Fahrzeug mit behindertengerechter Ausrüstung, zum Beispiel Hebebühne oder Rampe, transportiert werden müssen, sollen künftig außerdem einen Aufschlag von zehn Euro bezahlen. So der Wunsch. Denn eine Rollstuhlrampe verursache Zusatzkosten von knapp 6000 Euro, seitens des Staates gebe es hierfür keine Fördergelder. "Uns wurde auch nachvollziehbar deutlich gemacht, weshalb die Erhöhung dringend notwendig sei", erläuterte Preuß. Gründe seien zum Beispiel hohe Lohnkosten, Sozialabgaben und Zuschläge. Auch die Kosten für Fahrzeuganschaffung, Werkstatt, TÜV und Versicherung seien gestiegen. Zu erwarten seien außerdem höhere Kraftstoffpreise sowie eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro.

"Die zwei Euro pro Kilometer halte ich schon für angemessen. Probleme habe ich mit den zehn Euro für Rollstuhl-Taxis", meldete sich Ebenburger zu Wort. "Klar, die Kosten sind da. Die aber auf die einzelnen Rollstuhlfahrer abzuwälzen, ist unfair. Die können ja nichts dafür, ganz im Gegenteil." Martin Preuß warf ein, dass hierzu die Stellungnahme von Georg Dietrich, dem Vorsitzenden des Inklusions-Bündnisses der Stadt und des Landkreises, berücksichtigt werden sollte. Dietrich hatte erklärt, dass der Zuschlag zwar eine "weitere Barriere bezüglich der Teilhabe am täglichen Leben" darstelle. Jedoch bestehe die Gefahr, dass sich die Anzahl der Rollstuhl-Taxis, wie in anderen Kommunen geschehen, auf ein Minimum reduziere - wenn die Beförderungen wegen der Umbaukosten und längeren Rüstzeiten wirtschaftlich nicht mehr tragbar seien. Einen Zuschlag bis zu zehn Euro könne man sich deshalb vorstellen.

20 Cent mehr pro Kilometer

Auch die anderen Amberger Taxiunternehmen wurden um eine Stellungnahme gebeten. Neun sprachen sich für eine Erhöhung aus, von den anderen sechs sei zunächst keine Rückmeldung gekommen. "Am Tag vor der Sitzung erreichte uns dann die Mitteilung, dass einige Unternehmen die Tariferhöhung zum jetzigen Zeitpunkt für ungünstig halten", schilderte Bernhard Mitko. Die Befürchtung: In der Coronakrise können sich immer weniger Menschen eine Taxifahrt leisten, nach einer Preiserhöhung bleibe die Kundschaft dann aus.

Aydin Ayten (Amberger Bunt) sowie Susanne Herding und Daniel Müller (beide CSU) hingegen äußerten den Eindruck, dass das Angebot an Taxis in Amberg besonders nachts häufig nicht ausreiche. "Vielleicht sollte man das Angebot insgesamt überdenken", sagte Müller. "Und zum Beispiel eine zentrale Nummer schalten." Herding pflichtete ihm bei, dass es "nicht serviceorientiert" sei, "wenn man erst 15 Nummern anrufen muss". Mitko erklärte, dass es sich hier um freie Unternehmen handle, die in Konkurrenz zueinander stehen: "Wir sind nur die Zulassungsbehörde und können so etwas nicht erzwingen." Die einzige rechtliche Möglichkeit bestünde darin, sich bei der Nachtabdeckung mit einem Nachtfahrplan einzumischen. "Dazu bräuchten wir aber ganz konkrete Beschwerden", erläutert Mitko. Also an welchem Datum, zu welcher Uhrzeit, welcher Fahrtwunsch nicht erfüllt werden konnte.

Im Verkehrsausschuss entspann sich nun eine Diskussion, ob das Gremium über eine Erhöhung entscheiden sollte, wenn sich nicht einmal die Unternehmen einig seien. Schließlich wurde die Änderung der Tarifordnung dennoch mit einer Gegenstimme beschlossen. Einig war man sich, dass alle Unternehmen der Stadt für ein Gespräch an einen Tisch geholt werden sollten. Das soll vor dem 28. September geschehen. Denn dann hat der Stadtrat das letzte Wort.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass Taxis nicht nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Bild: Stephan Huber
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass Taxis nicht nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.

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