Der bekannte Musiker Fiedler hatte den Arzt wegen einer falschen Diagnose verklagt. Nach der Verhandlung am 13. Februar war die Urteilsverkündung auf den 6. März terminiert worden.
Jetzt hat aber die Beklagten-Partei einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Laut Landgericht-Pressesprecher Uli Hübner ist das beim Tod einer Partei möglich. Das Gericht müsse über den Antrag befinden und dann seine Entscheidung verkünden. Der Sinn dieser Unterbrechung des Prozesses durch Aussetzung sei, die Rechtsnachfolger des Verstorbenen festzustellen und zu klären, ob sie gegebenenfalls in den Prozess eintreten. Wie das Gericht entscheidet, wird laut Hübner erst am Mittwochmorgen feststehen. Die gängige Methode sei aber die Aussetzung. Sie habe zur Folge, dass sich die Urteilsverkündung verschiebe.
Witwe will weitermachen
Vonseiten von Fiedlers Witwe Tina war zu erfahren, dass sie bereits die rechtlichen Schritte veranlasst habe, um eine Fortsetzung des Prozesses zu ermöglichen. Sie wünsche sich eine rasche Verkündung des Urteils, äußerte sie auf Anfrage von Oberpfalz-Medien.
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