Der Kläger war zuvor verstorben. Darauf folgte der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens. Diesem wurde stattgegeben. Damit folgte das Gericht bei seiner kurzfristigen Entscheidung am Mittwochvormittag einer gängigen Methode. So wird jetzt die Rechtsnachfolge des Verstorbenen geklärt. Die Verhandlung hatte bereits am 13. Februar stattgefunden. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
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