Vor Richterin Michaela Frauendorfer saß am Amberger Amtsgericht ein 28-Jähriger. Die Justiz hatte ihn unter Führungsaufsicht gestellt und dafür einen Zeitrahmen bis 2025 für notwendig erachtet. Aus der Strafhaft entlassen und auf freien Fuß gesetzt, hätte der Mann eigentlich bei seinem Bewährungshelfer vorsprechen sollen. Doch das tat er nicht. Für einige Zeit blieb er den ihm auferlegten Besuchen fern. Diese Kontaktaufnahmen zählten aber zu den Pflichten der angeordneten Führungsaufsicht.
War das nun so gravierend, dass man mit Bestrafung reagieren musste? "Es ist doch kein Schaden entstanden", argumentierte Verteidiger Ekkehard Zink und empfahl der Richterin einen Freispruch für seinen Mandanten. Staatsanwalt Frank Gaßmann bezog eine andere Position. Verstöße gegen die Führungsaufsicht seien nicht hinnehmbar, sagte er in seinem Plädoyer. Allerdings hielt der Anklagevertreter eine Geldstrafe für ausreichend. Dabei stellte sich Gaßmann einen tiefen Griff ins Portemonnaie des Beschuldigten vor: 75 Tagessätze zu je 35 Euro (2625 Euro) sollten verhängt werden.
Die Richterin hielt den im Mai 2020 begangenen Verstoß für erwiesen. "Zum Freispruch besteht kein Anlass", stellte sie fest und schrieb eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35 Euro (2100 Euro) in ihr Urteil. Der Mann kann diese Summe in Raten begleichen. Die Entscheidung wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.















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