Amberg
12.09.2023 - 15:35 Uhr
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Versuchte Geldautomaten-Sprengung: Angeklagte sind geständig

Zwei 22 und 44 Jahre alte Männer geben den Sprengversuch an einem Geldautomaten in der Marktgemeinde Kastl zu. Trotzdem hat beim Landgericht Amberg eine umfangreiche Beweisaufnahme begonnen.

Am 12. Dezember 2022 um 1.58 Uhr morgens betraten zwei Männer den Vorraum einer Bankfiliale am Marktplatz von Kastl. Sie versuchten, zwei Automaten zu sprengen. Archivbild: jp
Am 12. Dezember 2022 um 1.58 Uhr morgens betraten zwei Männer den Vorraum einer Bankfiliale am Marktplatz von Kastl. Sie versuchten, zwei Automaten zu sprengen.

Drei Prozesstage sind vor der Ersten Strafkammer angesetzt. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer aus Osteuropa, denen Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler das, wie es im Juristendeutsch heißt, "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" vorwirft. Dies haben die beiden Beschuldigten nach eineinhalb Verhandlungsstunden über Erklärungen ihrer Verteidiger zugegeben.

Was in den 90 Minuten davor geschah, war völlig unerwartet. Die beiden Verteidiger Manuel Lüdtke aus München und Ekkehard Zink aus Amberg vertraten folgende Ansicht: "Die Erste Strafkammer ist zur Aburteilung nicht zuständig." Anwalt Lüdtke beantragte deshalb "die Einstellung des Verfahrens" und begründete einen solchen Schritt mit dem für ihn feststehenden Umstand, dass angesichts der eher geringfügigen Folgen einer Straftat in Kastl "allenfalls das Schöffengericht beim Amtsgericht zuständig ist".

Bewährungsstrafe ausgeschlossen

Erst widersprach Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler, dann die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Man werde diesen in den Verbrechensbereich reichenden Fall vor der Strafkammer verhandeln, hieß es. Danach gab es ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Auch dabei offenbarten sich unterschiedliche Auffassungen. Die Verteidigung hoffte auf Bewährungsstrafen und stieß beim Anklagevertreter auf Granit. Er konnte sich "viereinhalb und fünf Jahre Haft" für das Duo auf der Anklagebank vorstellen. Die Richter äußerten sich nicht konkret zum Strafmaß. Wichtig aber für den weiteren Kurs des Verfahrens war diese Andeutung: "Für Bewährungen besteht keine Möglichkeit."

Danach ging der Prozess endlich los. Die Fakten: Am 12. Dezember 2022 um 1.58 Uhr morgens betraten zwei Männer den Vorraum einer Bankfiliale am Marktplatz von Kastl. Sie hatten eine Propangasflasche dabei, legten eine Leitung zum Ausgabeschacht eines Geldautomaten, befestigten den schlauchartigen Zulauf mit Klebeband und veranlassten die Zündung. Sensoren im Innern des hochsensiblen Geräts verhinderten eine größere Detonation. Ohne Beute mussten die 44 und 22 Jahre alten Täter abziehen.

Schnelles Geld für die Familie

Für den älteren der beiden Angeklagten erklärte Anwalt Zink: "Mein Mandant war stark betrunken. Er hat kaum Erinnerungen, gibt aber seine Beteiligung zu." Später im Prozess wurde deutlich, dass mehrere Flaschen Wodka vor dem Angriff auf das Geldausgabegerät getrunken worden sein sollen. Auch der zweite Verdächtige legte ein Geständnis ab. Erst über seinen Anwalt Lüdtke, dann bei der Beantwortung von Fragen durch Richterin Escher. Man hörte, dass der Gedanke zur Automatensprengung während eines gemeinsamen Trinkgelages kam. Beide Männer wohnten damals im Marktbereich von Kastl. Sie bestiegen einen "Mercedes Diesel", fuhren zum späteren Tatort und gingen, wie der Oberstaatsanwalt auf eine entsprechende Frage hörte, "arbeitsteilig vor."

Während der 44-Jährige auf Erinnerungsausfälle pochte, machte sein junger Komplize Angaben zu den Hintergründen. "Ich wollte meine Familie daheim unterstützen", hörte die Strafkammer und bekam außerdem die Erklärung: "Geld hätte ich auch für ein Studium gebraucht." Der Wunsch auf viele Banknoten zerplatzte dann wie eine Seifenblase.

Das waghalsige Unternehmen löste allerdings Hektik sowohl bei den Verursachern als auch bei eintreffenden Sicherheitskräften aus. Während die einen Hals über Kopf flüchteten und dann doch in U-Haft kamen, mussten die anderen angesichts der Sachlage sofort tätig werden. Sie schritten zur vorsorglichen Evakuierung: Die Leute, die im Obergeschoss der Bankfiliale wohnten, mussten das Gebäude verlassen. Am Automaten war ein eher geringer Schaden in Höhe von knapp 1000 Euro entstanden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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