Auf dem Flur im zweiten Stock des Amtsgerichts ging es zu wie im Taubenschlag. Mit Ladungen in der Hand erschienen Zeugen, die eine – wie sich später zeigen sollte – höchst umstrittene Begebenheit schildern sollten. Sie trug sich am 5. Februar 2021 auf dem Rossmarkt in Amberg zu und fiel mitten hinein in die Zeit von Coronaregeln. Eine davon lautete sinngemäß, dass sich Personen aus mehreren Haushalten nicht treffen sollten.
Fest stand in der von Richterin Stefanie Wunderlich geführten Einspruchsverhandlung lediglich: Auf dem Rossmarkt hielten sich am Morgen dieses Freitags etliche Personen auf. Einige von ihnen hatten in einem nahen Lokal Kaffee zum Mitnehmen gekauft und tranken ihn aus Bechern draußen auf der Straße. Da kamen zwei Mitarbeiterinnen der sogenannten Sicherheitswacht des Weges.
Die beiden Frauen erkannten Gruppenbildungen der Leute und holten, weil sie Verstöße erkannten, die Polizei. Zwei Beamte erschienen kurz darauf mit einem Streifenwagen, stiegen aus und sollen dann, wie die Richterin durch Zeugen hörte, mitgeteilt haben, sie würden jetzt dazu schreiten, "das Kaffeekränzchen aufzulösen."
Mehrere Bußgeldbescheide
Von denen, die am Rossmarkt standen, wurden die Personalien festgestellt und etliche Anzeigen geschrieben. Aus dem Ordnungsamt der Stadt bekamen die Männer und Frauen später Bußgeldbescheide. Sie waren auf 125 Euro festgesetzt und wurden von den meisten bezahlt. Ein 88-Jähriger, von der Richterin befragt, sagte nun: "Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Also habe ich das Geld überwiesen." Anwälte wären in diesem Fall sicher hilfreich gewesen. Denn die Rechtslage war keineswegs eindeutig.
"Eine Vierer- und eine Fünfergruppe" hatten die Polizisten erkannt. Alle angeblich in Unterhaltungen verwickelt und damit die Pandemievorschriften missachtend. Dem widersprachen die Zeugen nahezu allesamt. Von ihnen hörte die Vorsitzende: "Abstand gehalten, keine größeren Gruppenbildungen." Vor allem aber klang dies durch: Man habe sich untereinander nur teilweise gekannt.
Spärlich vorhandene Sehkraft
Als Beschuldigte in diesem Verfahren galt eine 74-jährige Frau. Sie informierte die Richterin über ein bei ihr immer mehr fortschreitendes Augenleiden und legte dar: "Ich bin nahezu blind. Von daher kann ich nicht mehr erkennen, was um mich herum geschieht." Nachdem dies glaubhaft versichert worden war, hätte eigentlich schon zu diesem Zeitpunkt an die Einstellung dieser Bußgeldsache gedacht werden müssen. Doch es ging weiter.
Die Rentnerin, damals an diesem 5. Februar 2021 mit ihrem am gleichen Tag kurz zuvor und im selben Sitzungssaal zu ebenfalls 125 Euro Buße verurteilten Ehemann in die Innenstadt gekommen, wusste noch, dass sie mit ihrem Gatten und wohl einer dritten Person "in einer Nische neben dem Bürgersteig stand." Andere im weiteren Umkreis konnte die Frau nicht erkennen. Ihre nur noch spärlich vorhandene Sehkraft ließ das nicht zu.
Nach über einer Stunde gab Richterin Wunderlich der Beschwerdeführerin den Rat, ihren Einspruch besser zurückzunehmen. Das tat die Frau, weil ihr letztlich nichts anderes übrig blieb, als in dieser Sache klein beizugeben. Zurück blieb für Beobachter der Eindruck, dass nicht alles, was am Rossmarkt geschehen war, unter den Bußgeldkatalog fiel.













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