Aufgrund der Lockerung der bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen, ist für Besucher ab Samstag, 28. Mai, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes im Klinikum St. Marien ausreichend. Dieser muss bei einem Besuch aber weiterhin durchgehend getragen werden, darüber informiert das Krankenhaus in einer Pressemitteilung. FFP2-Masken müssen weiterhin in Behandlungs- und Untersuchungsbereichen getragen werden. Auch für Begleitpersonen sind in diesen Räumen mit erhöhtem Infektionsrisiko FFP2-Masken vorgeschrieben. Dies gilt auch für Patienten und Mitarbeiter.
Es gilt weiterhin eine Testpflicht für alle Besucher, egal ob diese geimpft, genesen oder ungeimpft sind. So benötigt jeder Besucher einen tagesaktuellen negativen Test einer anerkannten Teststelle. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Besuche sind für maximal zwei Stunden in der Zeit von 13 bis 18 Uhr möglich. Pro Patient sind Besuche zwar von verschiedenen Personen am Tag möglich, allerdings nicht gleichzeitig. Nur so können die Abstandsregeln in den Zimmern eingehalten werden.
Begleitpersonen
Begleitpersonen stationärer oder ambulanter Patienten sind grundsätzlich nur zugelassen, wenn eine medizinische Indikation dafür vorliegt. Diese wird durch den behandelnden Arzt bescheinigt. Bei allen Begleitpersonen gilt grundsätzlich ebenfalls die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises einer anerkannten Teststelle. Für die Bereiche der Kinderklinik sowie der Frauenklinik gelten Ausnahmen.
Kinderklinik
Im Falle von akuten, nicht planbaren Untersuchungen des Kindes darf ein Elternteil ohne Testung begleiten. Bei planbaren Untersuchungen benötigt der begleitende Elternteil einen negativen Testnachweis. Im Bereich der Kinderklinik gilt für alle planbaren Untersuchungstermine von Kindern die 3G-Regel für die begleitenden Eltern. Ein Elternteil darf hier begleiten.
Geburtsbegleitung und Wöchnerinnen - Station
Väter – auch Ungeimpfte - dürfen bei der Geburt im Kreißsaal von Beginn an mit dabei sein, wenn ein negativer Test nachgewiesen wird (Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Bei der Begleitung bei einem geplanten Kaiserschnitt muss ein negativer PCR-Test des Vaters vorliegen. Besuche auf der Wöchnerinnen-Station sind für Väter mit einem negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle möglich. Geschwisterkinder dürfen zusätzlich mit zu Besuch kommen. Die Begleitung der Entbindenden im Familienzimmer ist auch möglich. Der begleitende Partner hat bei der Aufnahme einen negativen PCR-Test vorzulegen. Bei längerem Aufenthalt werden im Abstand von sieben Tagen Wiederholungstests durchgeführt.
Die genauen Regelungen sind auch auf der Homepage des Klinikums www.klinikum-amberg.de zu finden.













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